Sachsen

Zoff um Grippeimpfstoff

Weil zwei Grippeimpfstoffe noch nicht geliefert werden können, sind sich KV und Kassen in Sachsen in die Haare geraten. Die Kassen wollen keine Übergangsregelung eingehen, die KV befürchtet daher eine wachsende Impfmüdigkeit.

Von Thomas Trappe Veröffentlicht:

DRESDEN. Die KV Sachsen erhebt schwere Vorwürfe gegen die Kassen im Freistaat: Diese, so teilte KV-Chef Klaus Heckemann mit, würden Rabattverträge für Grippeimpfstoffe über das Wohl ihrer Versicherten stellen.

Es geht dabei um die derzeit bestehende Nichtlieferfähigkeit der Grippeimpfstoffe Begripal® und Optaflu®, die aufgrund von Rabattvereinbarungen in den KV-Bezirken Chemnitz und Dresden vornehmlich zum Einsatz kommen sollten.

Die KV habe deswegen die Kassen um eine Übergangsregelung für September gebeten, dies sei allerdings abgelehnt worden.

Heckemann zitiert aus dem Schreiben der Kassen, dass "ein einheitliches Meinungsbild zu einer eventuellen Teilaufhebung der Exklusivität innerhalb der GKV in Sachsen nicht hergestellt werden" konnte.

"Interessant wäre dabei zu erfahren", kommentiert Heckemann, "welche Kassen die nicht bedienten Rabattverträge über das Interesse ihrer Versicherten an rechtzeitigem Impfschutz zu stellen gewillt sind."

vdek geht von Lieferung der Impfstoffe aus

Beim sächsischen vdek erklärte ein Sprecher, dass man davon ausgehe, dass die Impfstoffe in diesen Tagen ausgeliefert werden. Es spreche nichts dagegen, dass die vom "Rabattvertragspartner Novartis getroffenen Zusagen zum Auslieferungstermin für Grippeimpfstoffe eingehalten werden."

Die Auslieferung komme in diesem Fall auch nicht zu spät, weil die Impfempfehlungen des Robert-Koch-Instituts, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und des Paul-Ehrlich-Instituts die Grippeimpfung für die Monate Oktober und November vorsehen.

KV-Chef Heckemann gibt sich damit nicht zufrieden. Eine abwartende Haltung der Kassen führe zu einer weiteren Frustration und Impfmüdigkeit sowohl bei den Ärzten als auch bei den Versicherten.

"Es mutet schon seltsam an, dass sich einige Krankenkassen mit zahlreichen exotischen Schutzimpfungen, die sie als Satzungsleistung anbieten, rühmen und zugleich ohne Not die ordnungsgemäße Durchführung einer der bedeutsamsten Schutzimpfungen gefährden."

Die KV Sachsen empfiehlt betroffenen Vertragsärzten, "sehenden Auges einen der nicht verfügbaren Rabattimpfstoffe zu verordnen und im Nachgang mit der einlösenden Apotheke den tatsächlich abzugebenden Impfstoff und dessen Menge abzusprechen".

Das sächsische Sozialministerium erklärte auf Anfrage, dass es in den kommenden Wochen die AOK Plus, die für alle sächsischen Kassen die Rabattverträge ausgehandelt hat, um eine erneute Stellungnahme bitten wird.

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