Bereitschaftsdienst

Ab Januar im Saarland keine Poolärzte mehr

Poolärzte übernehmen an der Saar bislang ein Drittel aller ärztlichen Bereitschaftsdienste. Nun kündigt die auch KV das Aus für die Vertretungsärzte an.

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Saarbrücken. Nur einen Tag nach dem Urteil des Bundessozialgerichts zur Sozialversicherungspflicht für Honorarärzte im Bereitschaftsdienst zieht nach der KV Baden-Württemberg auch die KV Saarland die Reißleine: In einem Rundfax an die Vertragsärzte kündigte die KV am heutigen Mittwoch an, dass Poolärzte ohne eigene Praxis ab 4. Januar 2024 keine Bereitschaftsdienste mehr übernehmen dürfen.

„Praxisinhaber müssen ihre Dienste dann selbst leisten“, heißt es in dem Fax. Um die Regelversorgung aufrechterhalten zu können, kündigte die KV zugleich an, die Zahl der Bereitschaftsdienstpraxen zu verringern. Bislang gibt es für die knapp eine Million Saarländerinnen und Saarländer landesweit 13 solcher Praxen. Dieses Netz war über viele Jahre aufgebaut worden und sollte unter anderem auch die Notaufnahmen der Krankenhäuser entlasten.

Wieviele Bereitschaftsdienste auf jeden Kassenarzt an der Saar künftig zukommen, ist noch unklar. Die Poolärzte spielten im Bereitschaftsdienst bisher aber eine wichtige Rolle. Laut KV gibt es im Saarland rund 150 Poolärzte. Sie übernehmen jeden dritten Bereitschaftsdienst. (kin)

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