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Lohnfortzahlung

Ab 5. September reicht in Sachsen ein positiver Corona-Schnelltest für Lohnfortzahlung aus

Wer sich mit SARS-CoV-2 infiziert hat, kann in Sachsen dem Arbeitgeber künftig einen positiven Schnelltest vorlegen. Für einen Genesenennachweis ist weiterhin ein PCR-Test notwendig.

Veröffentlicht:

Dresden. In Sachsen reicht vom kommenden Montag (5. September) an ein positiver Schnelltest zur Bestätigung einer COVID-Erkrankung aus. Ein zusätzlicher PCR-Test sei dann nicht mehr nötig, teilte das sächsische Sozialministerium am Donnerstag in Dresden mit.

Für Zahlungen von Lohnentschädigungen würden von diesem Zeitpunkt an auch positive Schnelltests akzeptiert, wenn es sich dabei um Fremdtests etwa aus einem Testzentrum handele. Die Bestätigungstestung mit einem PCR-Test bleibe weiterhin kostenlos.

Ein positiver PCR-Test sei auch künftig nötig, um einen Genesenennachweis erhalten zu können. Die Absonderung für Corona-Infizierte dauere weiterhin mindestens fünf und höchstens zehn Tage. (sve)

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