Facharztverbände, Medi und AOK Baden-Württemberg haben die Hürden für niedergelassene Gastroenterologen gesenkt, die am Integrationsvertrag Gastroenterologie teilnehmen wollen. Künftig gilt: Wer am Facharztvertrag nach Paragraf 73 c teilnimmt, kann dies nun automatisch auch beim Integrationsvertrag.