Kommentar zu Widersprüchen
Erster Ärger ist immer verständlich, wenn eine neue Gebühr kommt. Im Fall der nun vom Bundessozialgericht (BSG) bestätigten und inzwischen bundesweit als Modell gehandelten Hundert-Euro-Gebühr für erfolglose Widersprüche bei der KV Bayerns ist der Ärger aber nicht berechtigt.