Kommentar zu Widersprüchen

Gebühr mit Placet der Ärzte

Martin WortmannVon Martin Wortmann Veröffentlicht:

Erster Ärger ist immer verständlich, wenn eine neue Gebühr kommt. Im Fall der nun vom Bundessozialgericht (BSG) bestätigten und inzwischen bundesweit als Modell gehandelten Hundert-Euro-Gebühr für erfolglose Widersprüche bei der KV Bayerns ist der Ärger aber nicht berechtigt.

Warum nicht? Erstens: Das Vertragsarztrecht ist historisch im Sozialrecht verankert. Das heißt aber nicht, dass sich Ärzte mit Sozialleistungsempfängern vergleichen können - und wollen. Den für diese Menschen vorgesehenen besonderen Schutz haben Ärzte zum Glück nicht nötig.

Zweitens: Ärzte zahlen nicht doppelt. Jede KV muss ihre Ausgaben decken. Ohne Gebühren müsste daher die allgemeine Verwaltungsumlage entsprechend höher ausfallen.

Drittens gibt es leider überall Menschen, die Widerspruch und Streit als Sport betreiben - zulasten aller. Sie auszubremsen ist legitim. Dass die Gebühr auch andere Ärzte trifft, ist richtig, macht sie deswegen aber noch nicht unsittlich.

Viertens: Es war nicht irgendeine Behörde, die in Bayern eine Widerspruchsgebühr eingeführt hat, sondern die ärztliche Selbstverwaltung. Das BSG hat Gebühren erlaubt, aber keine KV dazu verpflichtet. Ohne eine Mehrheit der Ärztevertreter gibt es auch keine Gebühren.

Lesen Sie dazu auch: Bundessozialgericht: Aufgabenbezogene Verwaltungsgebühren der KV erlaubt

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