Die patientenindividuelle Verblisterung ist eine hochkomplexe, pharmazeutische Dienstleistung. Dem wird auch die anstehende Novellierung der Apothekenbetriebsordnung Rechnung tragen. Wer künftig auf die maschinelle Verblisterung setzt, wird wohl um die Einführung eines QMS nicht herumkommen.