BAH stellt Berichte über Verkehrsverbot klar

BONN (eb). Medienberichten über ein angebliches Verkehrsverbot für Arzneipflanzen und Naturheilmittel ab dem 30. April hat der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) widersprochen.

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Tatsächlich sehe die EU-Richtlinie über traditionelle pflanzliche Arzneimittel eine Übergangsfrist bis April 2011 vor, bis zu der pflanzliche Produkte in den EU-Mitgliedsstaaten registriert werden müssen.

In Deutschland ist die Situation jedoch anders, stellt der BAH klar. Hierzulande seien Hersteller im Falle nachzugelassener pflanzlicher Arzneimittel nach Paragraf 109a AMG verpflichtet gewesen, schon bis Ende 2008 einen Registrierungsantrag zu stellen.

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