Zieht ein Patient wegen einer fehlerhaften Aufklärung vor Gericht, muss er nicht darlegen, dass er sich bei ordentlicher Aufklärung gegen die Behandlung entschieden hätte. Das hat der Bundesgerichtshof nun entschieden.
Versicherte der AOK Nordwest setzen immer mehr auf die Inanspruchnahme einer Videosprechstunde bei ihrem Arzt, anstatt die Praxis aufzusuchen. Die Kasse findet das auch für Ärzte sinnvoll.
Zu viele Patienten würden aus Angst vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus nach wie vor Kliniken und wichtige Vorsorgetermine meiden, mahnt DIVI-Präsident Marx. Auch kritisiert er den angekündigten Pflegebonus.
In seinem Urteil zur Corona-Triage stärkt das Bundesverfassungsgericht Ärzten den Rücken, die in Triage-Situationen kommen. Der Beschluss blickt weitsichtig nach allen Seiten.
Das Bundesverfassungsgericht fordert gesetzliche Regelungen zur Corona-Triage. Behindertenverbände sind erfreut, die SPD-Fraktion sieht einen klaren Auftrag – Intensivmediziner jedoch warnen.
Der Gesetzgeber muss „unverzüglich“ Vorkehrungen zum Schutz von Menschen mit Behinderung im Fall einer Corona-Triage treffen, urteilt das Bundesverfassungsgericht. Die Richter betonen aber: Die „Letztverantwortung“ liege bei den Ärzten.
Professor Jörg Debatin äußert Verständnis für Ärzte, die gerade keine Lust auf Digitalisierung haben. Im Interview betont der Leiter des health innovation hub (hih) des Gesundheitsministeriums aber auch: „Nichts tun ist keine Alternative“.
Ein positives Signal für die Prävention: In NRW wollen Kassen, Krebsgesellschaft und Berufsgenossenschaften das Bündnis Krebsprävention auch die nächsten zwei Jahre finanzieren.
Erst-, Zweit- und jetzt die Booster-Impfung: Die Corona-Impfkampagne bedeutet für Praxen viel Aufwand – der sich mit Software-Hilfe minimieren ließe. Und das auch abseits von SARS-CoV-2-Impfungen.
Großwallstadt, Bratislava und vielleicht noch Budapest: Der Orthopäde Philip Lübke aus Kiel hat im Januar besondere Pläne. Er ist neuer Mannschaftsarzt der Handball-Nationalmannschaft der Männer.