Der Endspurt ist in vollem Gange. Nur noch wenige Wochen, und das Bestellformular für das neue eHealth-BCS-Kartenterminal muss der jeweiligen Länder-KV vorliegen, um die Refinanzierung zu sichern.
Keine Frage: Rein technisch können die neuen eGK-Terminals auch für die 'Arztkarte' genutzt werden. Eine gute Idee ist es gerade in der Startphase trotzdem nicht. Schuld ist das BSI.
Wie sollten Debatten um Technik geführt und bewertet werden? Die Basis der Ärzteschaft macht es ihren Standesvertretern beim Rollout der neuen Kartenleser für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) gerade vor: auf technischer und datenschutzrechtlicher Ebene und nicht auf politischer Ebene.
Inzwischen gibt es viele, teilweise marktfähige Lösungen für die telemedizinische Betreuung von Patienten in den eigenen vier Wänden. Doch nur wenige Konzepte werden bislang breit eingesetzt - auch weil Standards fehlen.
Die Nachfrage nach den neuen eGK-fähigen Kartenlesern - die Ärzte bis 30. September bestellt haben müssen, wollen sie sich die Förderung von 850 Euro sichern - ist da. Das zeigt das Beispiel der telemed Online-Service für Heilberufe GmbH.
Für die Erst-Inbetriebnahme jedes Terminals mit eHealth-BCS- oder mobiKT-Zulassung muss eine Administrator-PIN eingegeben werden. So schreibt es das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor.
Erst die Hälfte aller Ärzte in Bremen hat bislang die Zuschüsse für ihre neuen Kartenleser beantragt. Für den Hausärztverband ein klares Signal: Bremens Ärzte wollen die E-Card nicht.
Trotz aller Sicherheitsdebatten: Praxen rüsten sich bundesweit mit den neuen Kartenlesern für die Gesundheitskarte. Über 40 Prozent der Ärzte hatten Mitte August ihren Förderantrag bereits bei der KV eingereicht und damit ihre Geräte bestellt.
Ist der neue Kartenleser in der Praxis angekommen, ist erst die halbe Miete bezahlt. Nun muss die Praxis das Gerät zum Laufen bringen. Lesen Sie, worauf Sie dabei achten sollten. Wo Installations-Fallen lauern. Und wo Sie zuverlässige Hilfe erhalten.
Für die erste Phase des eGK-Rollouts, in der noch kein Konnektor zum Einsatz kommt, weil alle Funktionen der elektronischen Gesundheitskarte offline laufen, brauchen auch die neuen Kartenleser noch keinen LAN-Anschluss.
Wie funktioniert die Installation der neuen Kartenleser, wenn die Geräte direkt über das Softwarehaus bezogen und konfiguriert werden? Der Praxissoftware-Anbieter Softland erklärt es für seine Software EL: Zusammen mit dem Kartenleser würden die EL-Anwender eine spezifische Installationsanleitung erhalten.
Ein eGK- und Bezahlterminal in einem bietet der Terminal-Hersteller Hypercom. Das medHybrid ist von der gematik zugelassen und laut Hersteller auch förderfähig. Das heißt, Ärzte sollten für das Gerät ebenso die Kartenleser-Pauschale über die KV erhalten wie für andere Geräte.
Die Großbaustelle E-Card oder besser die TelematikInfrastruktur soll auch eine schnellere Kommunikation unter den Leistungserbringern garantieren. Das Konzept dafür hat die KBV erarbeitet - und überrascht mit einer sehr praxisnahen Lösung.
Der akkreditierte Zertifizierungsdiensteanbieter Deutsches Gesundheitsnetz (DGN) hat seine Signaturkarten nun mit der Fähigkeit zur Stapelsignatur ausgestattet.