Auch wenn Ärzte eine vollständige und korrekte Steuererklärung abgegeben haben, kann es vorkommen, dass der Fiskus ihr zu versteuerndes Einkommen fälschlich zu niedrig festsetzt. Praxischefs sind dann nicht verpflichtet, dem Finanzamt den Fehler zu melden. Begründung: Steuerzahler sind nicht die Korrekturleser des Fiskus.