Der Konkrete Fall
Bei insolventer Assekurranz hilft die Verkehrsopferhilfe
Unbekannter Unfallgegner oder insolventer Versicherer: Niemand bleibt auf seinen Kosten sitzen.
Veröffentlicht:Frage: Ich bin unverschuldet in einen Unfall mit einem Kunden der insolventen Ineas Kfz-Versicherung verwickelt worden. Bleibe ich auf meinem Schaden sitzen?
Antwort: Nein. Der Versicherer hat zwar angekündigt, die Schäden vorerst nicht bezahlen zu können. Auf Ihren Kosten bleiben Sie aber nicht sitzen. Für Unfälle, die Ineas-Kunden nach dem 24. Juni 2010 verursacht haben, kommt der Verein Verkehrsopferhilfe (VOH) auf.
Die VOH unterhält seit 1966 einen Garantiefonds, der gegründet wurde, um Lücken im Pflichtversicherungsgesetz abzudecken. Er wird von den deutschen Kraftfahrtversicherern finanziert und springt immer dann ein, wenn der Unfallgegner nicht zu ermitteln, nicht versichert oder sein Versicherer zahlungsunfähig ist. "Grundsätzlich ersetzt die VOH alle Schäden des Verkehrsopfers, die nicht anderweitig versichert sind", erklärt Katrin Rüter de Escobar, Sprecherin des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Wenn Sie eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben, müssen Sie zunächst von ihr Gebrauch machen. Den zu zahlenden Selbstbehalt können Sie sich von der VOH erstatten lassen. Der Großteil der Kfz-Versicherer verzichtet darauf, Unfallopfer in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse einzustufen.
"Tut ein Versicherer das nicht, kann der Betroffene die Mehrkosten wieder bei der VOH geltend machen", sagt Rüter de Escobar. Für Geschädigte steht im Internet unter www.verkehrsopferhilfe.de ein Informationsbogen zum Download bereit. Er beantwortet Fragen zur Abwicklung der Schäden und zur allgemeinen Funktion der Verkehrsopferhilfe. (lks)