Wer gesetzlich pflege- und krankenversichert ist, muss 2017 auf ein Jahreseinkommen bis zu 52.200 Euro Beiträge in die Sozialversicherung zahlen. Das entspricht einem Monatsgehalt von 4350 Euro. So steht es in der 'Verordnung für die Sozialversicherungsrechengrößen 2017'.