Auf der Bilanz-Pressekonferenz der Deutschen Post in Bonn herrschte eine gelöste Stimmung. Das Unternehmen hat 2017 seine Zielvorgabe mit 60,4 Milliarden Euro Umsatz (+5,4 Prozent) und einem EBIT von 3,74 Milliarden Euro (+7,2 Prozent) erfüllt.
Zum zwölften Mal in Folge steigerte Symrise 2017 Umsatz und Marktanteil. Mit Erlösen von knapp drei Milliarden Euro (+3,2%) und einer EBITDA-Marge von 21 Prozent erreichte der Hersteller von Grundstoffen für die Lebensmittel- und Kosmetikindustrie seine selbst gesteckten Ziele.
Der Verband medizinischer Fachberufe (VmF) weist anlässlich des am 18. März anstehenden Equal Pay Day auf angeblich große Lohnunterschiede zwischen männlichen Zahntechnikern (ZT) und ihren Kolleginnen hin. Der VmF stützt sich dabei auf eine eigene Online-Umfrage, an der 776 von bundesweit rund 55.
Der weltgrößte Musikstreaming-Dienst Spotify hat seinen Börsengang für den 3. April angesetzt. Spotify wählt dafür den ungewöhnlichen Weg einer Direktplatzierung, bei der Aktionäre einfach ihre Anteilsscheine verkaufen können.
Die Erstattung von Pflichtbeiträgen für ein berufsständisches Versorgungswerk bleibt generell steuerfrei. Dies ist unabhängig von einer Wartefrist, wie der Bundesfinanzhof in einem jetzt schriftlich veröffentlichten Urteil entschied.
Hohe Zinsen für Steuernachforderungen sind verfassungsgemäß, so der Bundesfinanzhof. Er wies damit eine Klage bezüglich des Verzinsungsjahres 2013 ab. Für Ärzte heißt es also, die Vorauszahlungen stets genau im Blick zu halten.
Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat erneut Anklage gegen den bekannten Laborarzt Dr. Bernd Schottdorf erhoben. Nach Medienberichten aus der Region steht Schottdorf unter Verdacht, Kurierfahrer scheinselbstständig beschäftigt zu haben.
Auch wenn Praxisangestellte während ihrer Elternzeit in einem pauschal versteuerten Minijob weiterarbeiten, mindern einmalige Zahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld nicht das Elterngeld. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden.
Auch eine je nach Alter häufige Erkrankung gilt steuerlich als 'außergewöhnlich'. Das hat das Niedersächsische Finanzgericht in Hannover im Fall eines Demenzpatienten entschieden (Az.: 9 K 257/16).