Versorgungswerke

Beiträge sind steuerfrei zu erstatten

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Die Erstattung von Pflichtbeiträgen für ein berufsständisches Versorgungswerk bleibt generell steuerfrei. Dies ist unabhängig von einer Wartefrist, wie der Bundesfinanzhof in einem jetzt schriftlich veröffentlichten Urteil entschied. Damit widersprachen die obersten deutschen Steuer-Richter der Rechtsauffassung des Bundesfinanzministeriums.

Der Fall: Der Kläger arbeitete früher als angestellter Rechtsanwalt in Rheinland-Pfalz und war dementsprechend im berufsständischen Versorgungswerk versichert. Im Juli 2012 wurde er in das Beamtenverhältnis übernommen und schied deshalb aus dem Versorgungswerk aus.

Wegen seiner nur kurzen Mitgliedschaft erstattete ihm das Versorgungswerk 2013 auf seinen Antrag hin 90 Prozent seiner zuvor eingezahlten Pflichtbeiträge – insgesamt 5120 Euro. Das Finanzamt unterwarf diese Summe zu 66 Prozent der Einkommensteuer. Dabei folgte die Behörde den Vorgaben des Bundesfinanzministeriums. Danach tritt Steuerfreiheit erst nach einer Wartefrist von 24 Monaten ein.

Doch die Klage des Juristen hatte schon vor dem Finanzgericht Neustadt an der Weinstraße und nun auch letztinstanzlich in München Erfolg. Die Steuerfreiheit hängt nicht von einer Wartefrist ab, urteilte der Bundesfinanzhof.

Allerdings könnte die Ungeduld bei der Erstattung negative Folgen für die Vorjahre haben. Denn der Rechtsanwalt hatte seine Beiträge zum Versorgungswerk steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht. Weil hier nur das Jahr 2013 streitig war, konnte der BFH nicht entscheiden, ob die Erstattung dieser Beiträge rückwirkend zu einer Verringerung des Sonderausgabenabzugs führt. (mwo)

Bundesfinanzhof

Az.: X R 3/17

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Geldtipp-Podcast Pferdchen trifft Fuchs

Welche Anlageklassen sich 2026 lohnen

Geldanlage

Was einen guten Vermögensverwalter ausmacht

Das könnte Sie auch interessieren
Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

© KVNO

Schnell und sicher

Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

Anzeige | Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Herzinsuffizienz mit reduzierter Pumpfunktion

Niere schützen bei HFrEF – aber wie?

Infektionsschutz bei Krebspatienten

Hämatologische Neoplasien: Welche Impfungen bei Betroffenen sinnvoll sind

Lesetipps
Was bringt die Messung von Lipoprotein(a)?

© Gina Sanders / stock.adobe.com

Pro & Contra

Was bringt die Messung von Lipoprotein(a)?