Recht

Urlaubsgeld mindert nicht Elterngeld

Veröffentlicht:

KASSEL. Auch wenn Praxisangestellte während ihrer Elternzeit in einem pauschal versteuerten Minijob weiterarbeiten, mindern einmalige Zahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld nicht das Elterngeld. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden.

Im konkreten Fall gab es einer Steuerbüro-Angestellten recht. Mit der Geburt ihres Kindes Anfang 2014 ging sie in Elternzeit, arbeitete aber in einem pauschal versteuerten Minijob drei Stunden pro Woche weiter. Zusätzlich zu ihrem Gehalt zahlte ihr Arbeitgeber während der Elternzeit auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Solche Einmalzahlungen bleiben bei der Berechnung der Höhe des Elterngeldes unberücksichtigt, werden während des Elterngeld-Bezugs aber auch nicht mindernd angerechnet.

Genau dies tat hier aber die Elterngeldbehörde. Der Arbeitgeber habe hier die Einkünfte pauschal besteuert. Daher sei gar nicht erkennbar, ob es sich um Einmalzahlungen gehandelt habe. Nach dem Urteil muss sich die Behörde diese Informationen wenn nötig selbst beschaffen. Einmalzahlungen blieben generell unberücksichtigt. (mwo)

BSG, Urteil vom 8.3. 2018, Az.: B 10 EG 8/16 R

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Mitarbeiterführung und Teamentwicklung

MFA-Tag: Motivationsbooster fürs Praxisteam

Lesetipps
HSK im Fokus: Der Hauptstadtkongress 2024 findet von 26. bis 28. Juni in Berlin statt.

© Rolf Schulten

Themenseite

Hauptstadtkongress: Unsere Berichte im Überblick

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung