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Recht

Urlaubsgeld mindert nicht Elterngeld

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KASSEL. Auch wenn Praxisangestellte während ihrer Elternzeit in einem pauschal versteuerten Minijob weiterarbeiten, mindern einmalige Zahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld nicht das Elterngeld. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden.

Im konkreten Fall gab es einer Steuerbüro-Angestellten recht. Mit der Geburt ihres Kindes Anfang 2014 ging sie in Elternzeit, arbeitete aber in einem pauschal versteuerten Minijob drei Stunden pro Woche weiter. Zusätzlich zu ihrem Gehalt zahlte ihr Arbeitgeber während der Elternzeit auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Solche Einmalzahlungen bleiben bei der Berechnung der Höhe des Elterngeldes unberücksichtigt, werden während des Elterngeld-Bezugs aber auch nicht mindernd angerechnet.

Genau dies tat hier aber die Elterngeldbehörde. Der Arbeitgeber habe hier die Einkünfte pauschal besteuert. Daher sei gar nicht erkennbar, ob es sich um Einmalzahlungen gehandelt habe. Nach dem Urteil muss sich die Behörde diese Informationen wenn nötig selbst beschaffen. Einmalzahlungen blieben generell unberücksichtigt. (mwo)

BSG, Urteil vom 8.3. 2018, Az.: B 10 EG 8/16 R

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