Die Personaluntergrenzen bleiben ungeliebtes Kind der Kliniklobby. So sehe die jüngste Verordnung des Gesundheitsministeriums vor, auch Stroke-Units und Frühreha den Untergrenzen „zu unterwerfen“.
Offenbar müssen wir uns in Deutschland darauf einstellen, dass die Überprüfung von Begutachtungsprozessen im Gesundheitswesen grundsätzlich als „lernendes System“ verstanden werden muss.
Es ist noch nicht alles Gold, was glänzt: So gibt es in der gynäkologischen Versorgung in Kliniken noch Verbesserungsbedarf, wie ein aktueller Qualitätsbericht der gemeinsamen Selbstverwaltung belegt.
Das Bundessozialgericht rügt die Abrechnungspraxis Kassenärztlicher Vereinigungen im Notfalldienst. Es sieht die stationären Leistungserbringer gegenüber den ambulanten benachteiligt.
Wie ein Sprecher des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim am Mittwoch bestätigte, haben die Universitätsklinik und die Universität Heidelberg am Freitag dort Beschwerde eingereicht.
Zu Änderungen gehören die Einführung neuer Zusatzkodes für die Anzahl entfernter Polypen mit mehr als 2 cm Durchmesser sowie die Überarbeitung der Hinweise und Mindestmerkmale zur Beatmungsentwöhnung.