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Nur fünf Prozent der Deutschen kicken

Schleswig-Holstein

TK bietet Verordnungsanalyse für Ärzte an

Schreibt ein Arzt "bis auf Weiteres" Krank, muss die Kasse Krankengeld zahlen, auch wenn eine Folgebescheinigung, die den Fortbestand der Erkrankung bestätigt, verspätet ausgestellt wird.

© Bernd Leitner / panthermedia

Krankengeld

Mit "krank bis auf Weiteres" auf Nummer sicher

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