Krankenkassen dürfen Verordnende auch vergleichend über die Preise zu verordnender Leistungen informieren. Wenn dabei hochpreisige Produkte nicht als wirtschaftlich deklariert werden, ist das kein Problem.
Erstmals wurde jetzt mit einer Sucrose-Octasulfat haltigen Wundauflage ein sogenanntes „sonstiges Produkt zur Wundbehandlung“ in die Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie aufgenommen.
Früher bekamen neue Minister 100 Tage Schonfrist. Doch die Finanzlage der GKV spricht eine unmissverständliche Sprache: Von Ministerin Nina Warken werden Konsolidierungsschritte erwartet. Und zwar solche, die langfristig tragen.
Die neue Regierung steht beim Arzneimittelmarkt unter Handlungsdruck: Die Versorgungssicherheit ist zu gewährleisten, Innovationen müssen auf den Markt können. Eine Fortentwicklung des AMNOG ist genauso erforderlich wie die Überprüfung der Regelungen für Orphan Drugs.
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In Kooperation mit: AbbVie Deutschland, DAK Gesundheit, MSD Sharp & Dohme, Novo Nordisk, Roche Pharma, vfa und Xcenda
Die Pflegeversicherung braucht eine grundlegende Reform. Dazu gehört auch eine gesellschaftliche Debatte, wie wir am Lebensende versorgt werden wollen. Die Herausforderungen sind riesig.
Höhere Beiträge auf hohe Einkommen sowie mehr Staatsgeld für die Absicherung von Bürgergeldbeziehern: Mit weitreichenden Vorschlägen startet die Linke in die neue Legislaturperiode des Bundestags.
Der Qualitätsatlas Pflege des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) zeigt große Unterschiede in der Versorgungsqualität. Susann Behrendt, WIdO-Forschungsbereichsleiterin Pflege, erläutert die Möglichkeiten der Datenauswertung und die Vorteile für Patienten, Pflegepersonal und Hausärzte.
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In Kooperation mit: AOK-Bundesverband
Angetrieben durch massiv erhöhte Zusatzbeiträge verzeichnen AOK und Co. zu Jahresbeginn schwarze Zahlen. Doch die Leistungsausgaben steigen weiter stark – und mit dem Überschuss müssen Rücklagen aufgefüllt werden.
Fehlende Prophylaxe und Prävention, kritische Arzneimittelversorgung und vermeidbare Krankenhausaufenthalte: Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) hat Daten zu Versorgungsthemen für pflegebedürftige Menschen vorgelegt.
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In Kooperation mit: AOK -Bundesverband
BMG-Staatssekretär Tino Sorge sieht den Bundesausschuss in der Pflicht, auf das Urteil des BSG zu reagieren. Die Richter verlangen eine Klarstellung, wann eine Klinik nicht an der Notfallversorgung teilnehmen darf.
Der GKV-Spitzenverband sieht die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung weiter in einer dramatischen Situation. Kassen werden zu neuen Zusatzbeitragserhöhungen gezwungen sein.
Niedrige Regresssummen oder gar fehlerhafte Prüfanträge erzürnen Kassenärztliche Vereinigungen in zahlreichen Ländern. In Rheinland-Pfalz gibt es nun eine Art „Online-Pranger“.