Lange wurde nur diskutiert, jetzt hat Gesundheitsministerin Warken offenbar Sparvorschläge präsentiert. Krankenhäuser sollen den größten Teil zu den zwei Milliarden Euro beitragen, die das Paket umfasst.
Die Hausarztmedizin hat an Attraktivität nichts eingebüßt – davon ist Marco Roos, Professor für Allgemeinmedizin in Augsburg, überzeugt. Ein Gespräch über die Chancen einer Niederlassung und das Rüstzeug, das es in Zukunft brauchen wird.
Gesundheitsministerin Nina Warken hat das Forschungsdatenzentrum Gesundheit eröffnet. Der Datenschatz umfasst 15 Jahre Abrechnungsdaten der gesetzlichen Krankenversicherung und soll stetig wachsen.
Die Bundesregierung will die Online-Verschreibung von Medizinalcannabis verbieten, ebenso den damit verbundenen Versandhandel. Bei Folgeverschreibungen soll ein direkter Arztkontakt pro Jahr reichen.
Die Rechengrößen in der Sozialversicherung werden jedes Jahr an die Lohnentwicklung angepasst. Die für die gesetzlichen Krankenkassen geltende Bemessungsgrenze wird 2026 um 300 Euro angehoben.
Kommende Woche skizziert der Schätzerkreis die GKV-Finanzen für 2026. DAK-Chef Storm ruft die Regierung zum Eingreifen in letzter Minute auf. Hört der Koalitionsausschuss am Mittwoch diesen Appell?
Budgetfreie Einzelleistungsvergütung contra Patientensteuerung im Primärarztmodell: Eine IKK und ein Ärztebund wollen es wissen und kündigen ein Modellprojekt zum Facharztzugang mit Selbstbehalt an.
Der Bundesrat will die finanzielle Austattung des Strukturfonds verdoppeln und die KVen in den Kreis der Gründungsberechtigten für MVZ aufnehmen. Die Bundesregierung überzeugen beide Vorstöße nicht. Warum das?
An Erleichterungen bei Regressen sind Krankenkassen nicht interessiert. Sie wollten, dass Ärztinnen und Ärzte bei Verordnungen „zittern“, sagte Falk-Geschäftsführer Martin Degenhardt auf dem BMVZ-Kongress.
Der Ersatzkassenverband und die mitgliederstärkste KV rufen die Bundesregierung zu Tempo bei der Notfallreform auf. Motto müsse stets sein: Erst Anruf oder App – dann erst sich auf den Weg machen.
Eigentlich hätten die Bundesländer bis Ende September den Medizinischen Dienst beauftragen sollen, Qualitätskriterien für beantragte Leistungsgruppen zu prüfen. Doch nur vier Länder sind im Zeitplan.
Das Bürgerliche Gesetzbuch verpflichtet Ärzte zur Auskunft über mögliche Fehler. Doch ohne Sanktionen bleibt die Vorschrift oft wirkungslos. Warum Medizinrechtler Johannes Brocks für klare Regelungen plädiert.
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In Kooperation mit: AOK-Bundesverband
Patienten stoßen häufig auf Hürden, wenn sie Einsicht in ihre Krankenakte nehmen wollen. Der AOK-Bundesverband fordert rechtliche Nachbesserungen – auch bei der Absenkung der Beweislast im Schadensfall.
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