Antwort der Bundesregierung

Warum es bei der Krankenhausreform hakt: 13 Länder bei Prüfung der Leistungsgruppen im Verzug

Eigentlich hätten die Bundesländer bis Ende September den Medizinischen Dienst beauftragen sollen, Qualitätskriterien für beantragte Leistungsgruppen zu prüfen. Doch nur drei Länder sind im Zeitplan.

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Der Medizinische Dienst in den Bundesländern sollte bis Ende September beauftragt werden, die Einhaltung der Qualitätskriterien der von Krankenhäusern beantragten Leistungsgruppen zu prüfen. Nur in drei von 16 Ländern ist das bisher geschehen.

Der Medizinische Dienst in den Bundesländern sollte bis Ende September beauftragt werden, die Einhaltung der Qualitätskriterien der von Krankenhäusern beantragten Leistungsgruppen zu prüfen. Nur in drei von 16 Ländern ist das bisher geschehen.

© Siegra Asmoel / imageBROKER / picture alliance

Berlin. Die Krankenhausreform kommt an einem wichtigen Punkt offenbar nicht oder nur schleppend voran: Bis Ende September hätten die Bundesländer eigentlich den Medizinischen Dienst (MD) beauftragen sollen zu prüfen, ob die Qualitätskriterien für die von Krankenhäusern beantragten Leistungsgruppen erfüllt werden.

Nur in drei von 16 Ländern – Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen – ist diese Beauftragung des MD bisher erfolgt, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage des grünen Gesundheitspolitikers Dr. Armin Grau. Das sei das Ergebnis einer Abfrage des Medizinischen Dienstes Bund mit Stand 9. September.

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Die Frist 30. September im Krankenhausversorgungsverbesserungs-Gesetz (KHVVG) soll durch das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) bis Ende 2025 verlängert werden.

Doch die Verabschiedung des KHAG ist zuletzt wiederholt im Bundeskabinett von der Tagesordnung genommen werden – Union und SPD sind uneins darüber, in welchem Umfang die strikten Vorgaben in der Krankenhausreform aufgebohrt werden sollen.

Dem BMG ist nach eigenen Angaben nicht bekannt, ob die 13 betroffenen Bundesländer noch bis Jahresende eine MD-Beauftragung planen. Die Fristen in der Krankenhausreform sind eng getaktet: Die Prüfungen sollen laut KHVVG bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

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Der Entwurf des KHAG sieht hier nur eine Verlängerung um einen Monat – bis Ende Juli – vor. Zum Jahresanfang 2027 ist dann eigentlich die Zuweisung der Leistungsgruppen geplant. Ob dieser Zeitplan noch gehalten werden kann, ist ungewiss. (fst)

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