Auch reine Privatärzte, die Notdienste übernehmen, müssen sich angemessen an den Gemeinkosten beteiligen. Das sollte eigentlich selbstverständlich sein, und doch hat ein Arzt aus Hessen seinen Streit bis zum Bundessozialgericht (BSG) getrieben.
Die ertragsorientierte Steuerung der Pharmaforschung und -entwicklung ist lange nicht so erfolgreich wie erhofft. So jedenfalls sieht das die Unternehmensberatung A.T. Kearney und empfiehlt den Firmen, die Wertschöpfungskette radikal aufzuspalten.
Teilzeitmitarbeiter haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Damit Praxischefs auf Fragen der Mitarbeiter vorbereitet sind, lohnt sich ein Blick ins Gesetz und in den Tarifvertrag der MFA.
Man muss es sich auf der Zunge zergehen lassen: Die formlosen Anfragen der Krankenkassen an Arztpraxen haben ein solches Ausmaß angenommen, dass es nun ein eigenes Formular braucht, um den enormen Bürokratieaufwand in den Praxen zu bekämpfen.
Die neue Biostoffverordnung ist in Kraft getreten. Sie verlangt von Praxischefs einen besseren Schutz ihres Personals vor Nadelstichverletzungen. Bei Verstoß droht ein hohes Bußgeld oder sogar eine Freiheitsstrafe.
OLG Naumburg lehnt Schadenersatz für Rückenschmerzpatienten ab. Hat ein Patient bereits konservative Therapien erhalten, müsse er vor einer OP nicht nochmals über diese aufgeklärt werden.
Die Zahl meldepflichtiger Arbeits- und Wegeunfälle ist erneut gesunken - und zwar im fünfstelligen Bereich. Das zeigen die aktuellen Daten der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.
Deutschland wandelt sich allmählich zu einer multikulturellen Gesellschaft - das bringt Herausforderungen auch für die Arztpraxen. Doch das Team kann sich vorbereiten.
Sind die Daten aus dem Zi-Praxispanel daran schuld, dass die fachärztlichen Schwerpunkt-Internisten von der neuen Facharzt-Pauschale im EBM ausgeschlossen sind? Zwei Berufsverbände sagen ja. Sie zweifeln die Validität der Daten aus dem Praxispanel an.
Das Bundessozialgericht lehnt einen Nachschlag in Höhe von 175.000 Euro an einen Privatarzt für die freiwillige Mitwirkung am KV-Notdienst ab. Geklagt hatte der Arzt wegen eines angeblich zu hohen Betriebskostenanteils.
In der Debatte um die Impfpflicht wurden sie bislang völlig vernachlässigt: die Praxisteams. Dabei müssten sie nur an ein paar organisatorischen Stellschrauben drehen und schon ließen sich Impflücken deutlich reduzieren. Und zusätzliches Honorar würde es den Praxen auch noch bringen.
Seit April müssen Vertragsärzte Einbußen beim Wirtschaftlichkeitsbonus hinnehmen, da sie Ausnahmekennziffern bei Laborleistungen verwenden müssen. Umsatzverluste lassen sich aber durch verstärktes Anbieten von Präventionsleistungen ausgleichen. Dabei muss nicht alles auf IGeL-Basis erfolgen.