Leitartikel

Labor - Retter Prävention?

Seit April müssen Vertragsärzte Einbußen beim Wirtschaftlichkeitsbonus hinnehmen, da sie Ausnahmekennziffern bei Laborleistungen verwenden müssen. Umsatzverluste lassen sich aber durch verstärktes Anbieten von Präventionsleistungen ausgleichen. Dabei muss nicht alles auf IGeL-Basis erfolgen.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:
Prävention auf Kasse - hier bieten sich Ärzten viele Ansatzpunkte an.

Prävention auf Kasse - hier bieten sich Ärzten viele Ansatzpunkte an.

© Lisa F. Young/shutterstock

Sind Laborleistungen unter den gegenwärtigen Abrechnungsbedingungen auf EBM-Basis zum Defizitgeschäft mutiert? Wie können Einkommensverluste aus dem Laborbereich durch andere Kassenleistungen oder IGeL kompensiert werden?

Fragen, die viele niedergelassene Vertragsärzte in Einzelpraxen wie Berufsausübungsgemeinschaften beschäftigt - zu Recht.

Denn seit dem zweiten Quartal dieses Jahres sind sie mit den Folgen der EBM-Änderungen konfrontiert, die die Laborleistungen betreffen.

So wird seit diesem Zeitpunkt für Fälle mit den - obligaten - Ausnahmekennziffern (32005 - 32023) kein Wirtschaftlichkeitsbonus (32001) mehr gewährt. Zudem wurde für die Berechnung des Wirtschaftlichkeitsbonus und der Laborbudgets vom Arztfall auf den Behandlungsfall umgestellt.

Letzteres trifft die Berufsausübungsgemeinschaften. Wie sich die Änderungen auf den Niedergelassenenbereich auswirken, hat der Labordienstleister Bioscientia exemplarisch errechnet.

Demnach reduziere sich der Wirtschaftlichkeitsbonus in einer Einzelpraxis mit 1000 Scheinen im Schnitt um 340 Euro je Quartal. Die Laborbudgets verbleiben allerdings auf unverändertem Niveau, so dass nach Ansicht von Bioscientia keine Drosselung bei den Laboraktivitäten erforderlich ist.

Außerhalb der Einzelpraxen mache sich der Verlust beim Wirtschaftlichkeitsbonus stärker bemerkbar...

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