Mit dem Einstieg der Arztpraxen in die Corona-Impfkampagne muss die Impfverordnung geändert werden. Der Begriff der Priorisierung bedarf damit einer neuen Deutung.
Alle reden von der elektronischen Patientenakte, die Anfang Januar offiziell in der Regelversorgung angekommen ist. Doch erst jetzt konkretisiert sich allmählich das Honorar für den alltäglichen ärztlichen Aufwand damit.
Muss die Bereinigung der Gesamtvergütung wegen der TSVG-Fälle nachgebessert werden? Die Bundesregierung hat das vor, der SpiFa sieht das äußerst kritisch.
Der Corona-Impfstart in Arztpraxen steht bevor: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn kündigt an, zeitnah die Impfverordnung anzupassen. Derzeit werden schon die Lieferketten aufgebaut.
Die Unternehmen auf dem Markt für digitale Tools zur Praxisorganisation werden immer einfallsreicher. So können Patienten beispielsweise ihre Termine meistbietend verkaufen.
In keiner anderen Praxisform arbeiten bundesweit so viele Ärzte in Anstellung wie im MVZ. Dennoch hält sich der Personalwechsel in vergleichsweise engen Grenzen.
Medizinische Expertise reicht für eine erfolgreiche Praxisgründung nicht immer aus. Auch Fähigkeiten in Marketing und Personalführung sind wichtig. Dabei hat das Eine durchaus mit dem Anderen zu tun.
Die sächsische Staatsregierung will in einem Modellprojekt das Impfen gegen das Coronavirus in Praxen von Hausärzten erproben. 40 Praxen werden dafür gesucht.
Bald wird es in Deutschland zu einem Rückstau bei den Corona-Impfungen kommen, prophezeit die KBV – und fordert erneut, rasch die Arztpraxen bei den Impfungen zu beteiligen. Unterstützung kommt vom Zi.
Der Sicherheitsanalyst Martin Tschirsich kritisiert die IT-Richtlinie der KBV. Aus Experten- aber auch aus Patientensicht empfiehlt er Ärzten, mehr zu tun als die Richtlinie verlangt.
Allein in dieser Woche soll Deutschland weitere 1,9 Millionen Dosen an Corona-Impfstoff erhalten. Die wachsende Impfmenge führt zu Begehrlichkeiten. Der Vorsitzende des Hausärzteverbands Weigeldt fordert, die Impfung von Ärzten vorzuziehen.
In Mecklenburg-Vorpommern haben Landesgesundheitsminister Glawe und KV-Vorstandschef Rambow einen Brief an die Landräte versendet, um für das Corona-Impfen in Arztpraxen zu werben.
Darf ein Arzt den Behandlungsvertrag kündigen, weil ihm die politische Gesinnung seiner Patientin nicht passt? Ein aktueller Fall aus Baden-Württemberg wird von der AfD ordentlich hochgekocht.
Ab Herbst sollen Senioren mit einem Hochdosis-Impfstoff gegen Influenza geimpft werden, rät die STIKO neuerdings. Dass nur ein einziger solcher Impfstoff auf dem Markt ist, bereitet Experten Sorgen. Und die KVen schüren mit uneinheitlichen Empfehlungen die Unsicherheit.
In Hessen können sich niedergelassene Ärzte zeitnah gegen COVID-19 impfen lassen. Die Landesregierung ermöglicht dies an zwei Wochenenden. Zum Einsatz kommt ein bestimmter Corona-Impfstoff.