Impfangebot

Vertragsärzte in Hessen erhalten vorgezogene Corona-Impfung

In Hessen können sich niedergelassene Ärzte zeitnah gegen COVID-19 impfen lassen. Die Landesregierung ermöglicht dies an zwei Wochenenden. Zum Einsatz kommt ein bestimmter Corona-Impfstoff.

Christoph BarkewitzVon Christoph Barkewitz Veröffentlicht:
An den kommenden beiden Wochenenden sind die 28 Impfzentren in Hessen wie hier in der Frankfurter Festhalle auch für die niedergelassenen Ärzte und deren Personal offen.

An den kommenden beiden Wochenenden sind die 28 Impfzentren in Hessen wie hier in der Frankfurter Festhalle auch für die niedergelassenen Ärzte und deren Personal offen.

© Bernd Kammerer/dpa

Wiesbaden. Die bislang noch von den Corona-Schutzimpfungen ausgenommen niedergelassenen Ärzte in Hessen können sich an den beiden kommenden Wochenenden (27./28. Februar und 6./7. März) gegen SARS-CoV-2 impfen lassen.

Wie Gesundheitsminister Kai Klose (Grüne) und Innenminister Peter Beuth (CDU) am Montag mitteilten, soll dies in den 28 Impfzentren des Landes erfolgen; zum Einsatz komme das Vakzin von AstraZeneca.

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Damit entspricht die Landesregierung zwar nicht der Forderung beispielsweise der Landesärztekammer nach einer Hochstufung der Niedergelassenen in die höchste Prioritätsklasse. Aber durch die STIKO-Empfehlung des AstraZeneca-Impfstoffs lediglich für 18-64-Jährige steht Impfstoff auch für untere Prioritätsstufen zur Verfügung.

80.000 Menschen könnten von dem jetzigen Angebot Gebrauch machen, heißt es aus den Ministerien– nach Absprache mit Kammer und Kassenärztlicher Vereinigung gelte dies zunächst für Ärztinnen und Ärzte sowie medizinischem Personal mit regelmäßigem Patientenkontakt, Truppenärzte der Bundeswehr, Hebammen, aber auch Personal der Blut- und Plasmaspendedienste, SARS-CoV-2-Testzentren, Hausnotrufanbieter, Justizvollzugsanstalten, forensischen Psychiatrie und stationären Suchtbehandlung.

KV und Kammer werben dafür, das Angebot anzunehmen

Bislang seien in Hessen 4500 Menschen mit AstraZeneca-Dosen geimpft worden, teilten die beiden Minister mit. Dabei habe es sich im wesentlichen um Klinikpersonal sowie Angehörige der Rettungsdienste gehandelt.

Meldungen, dass medizinisches Personal vielerorts Impfangebote mit dem AstraZeneca-Vakzin ablehnt, begegnete der KV-Vorsitzende Frank Dastych mit dem Hinweis, die KV teile die Einschätzung von Bund und Ländern, „dass es sich bei AstraZeneca um einen hochwirksamen Impfstoff handelt“. Das Angebot des Landes gebe den Praxen in Hessen mehr Handlungssicherheit im Umgang mit den Menschen, für die sie tagtäglich da seien. Der Vorstand der KV nahm dies zum Anlass, eine Lanze für AZD1222 zu brechen und deren Mitglieder in einem Rundschreiben eindringlich zur Impfung aufzurufen. Dabei handele es sich keinesfalls um einen Impfstoff zweiter Klasse, er schütze „hochwirksam vor schwersten Krankheitsverläufen“. Es gebe keine Hinweise, dass er nicht gegen die in Deutschland relevanten Virustypen (Wildtyp und B.1.1.7) wirksam sei; die berichteten Impfreaktionen seien auch beim BioNTech-Vakzin zu beobachten. Vor Kurzem wäre man laut KV-Vorstand „noch mehr als froh gewesen, wenn wir einen Impfstoff mit einer Wirksamkeit zwischen 70 und 80 Prozent gehabt hätten“, kurz gesagt handele es sich um eine „Luxusdiskussion“.

Kammerpräsident Dr. Edgar Pinkowski rief ebenfalls seine Kolleginnen und Kollegen auf, „dieses Angebot ganz aktiv zu nutzen“. Eine hohe Impfbereitschaft bei den medizinischen Berufen sei ein wichtiges Signal.

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