Die etablierten Hilfsorganisationen im bayerischen Rettungsdienst werden sich künftig dem Wettbewerb privater Anbieter stellen müssen. Das ist die Konsequenz einer Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs.
Von einem TV-Magazin kritisiert und von einem Anwalt verlinkt: Ein Dermatologe kämpft um seine Reputation. Jetzt hat er auch im Falle des Web-Links vor Gericht Erfolg gehabt. Zu den Akten gelegt ist der Fall damit aber noch nicht.
Die Aufwendungen für den Ersatz eines Maschendrahzauns durch einen blickdichten Holzlattenzaun können steuerlich nicht als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden.
Als falsche Tatsachenbehauptung bezeichnet das Landgericht Coburg eine 2010 geschaltete Anzeige von oberfränkischen Zahnärzten. Diese hatten behauptet, die AOK Bayern könne für den Rest des Jahres die Honorare für die zahnmedizinische Behandlung ihrer Versicherten nicht garantieren.
Anleger sind künftig besser vor unseriösen Angeboten am 'Grauen Kapitalmarkt' geschützt. Mit dem am Freitag in Kraft getretenen Vermögensanlagegesetz werden die Rechte der Verbraucher gegenüber Anbietern von Graumarktprodukten erheblich gestärkt, teilte das Bundesfinanzministerium mit.
Die KV Nordrhein und Westfalen-Lippe sind beim Sozialgericht Berlin mit ihren Klagen gegen den GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung gescheitert. Das berichtete der KVNo-Vorsitzende Dr. Peter Potthoff auf der Vertreterversammlung.
Neues Recht für alte Fälle - das gilt jetzt auch für die Gründung von Zweigpraxen. Damit gelten die gelockerten Zulassungsregeln auch für ältere Streitfälle.
Im Streit um die Speicherung von Telekom-Daten auf Vorrat wird die EU-Kommission Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagen. Offiziell werde dieser Schritt an diesem Donnerstag bekanntgegeben, verlautete aus Kreisen der EU-Kommission in Brüssel.
Es tut sich etwas in Sachen Zweigpraxen. Und wie das Bundessozialgericht betonte, können sich bereits alle Ärzte, für die noch ein altes Streitverfahren läuft, auf die seit Jahresbeginn geltenden Erleichterungen berufen.