Schärfere Regeln für "Grauen Kapitalmarkt"

BERLIN (dpa). Anleger sind künftig besser vor unseriösen Angeboten am "Grauen Kapitalmarkt" geschützt. Mit dem am Freitag in Kraft getretenen Vermögensanlagegesetz werden die Rechte der Verbraucher gegenüber Anbietern von Graumarktprodukten erheblich gestärkt, teilte das Bundesfinanzministerium mit.

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Anleger können unter anderem einen von der obersten Finanzaufsicht (BaFin) geprüften Verkaufsprospekt verlangen. Dieser müsse alle Angaben enthalten, die für eine Beurteilung des Anbieters und dessen Zuverlässigkeit sowie eine Bewertung der Vermögensanlage erforderlich sind.

Anbieter müssen zudem einen "Beipackzettel" vorlegen, der kompakt und verständlich Chancen und Risikendes Produkts erläutert.

Ferner wird durch das Gesetz die Verjährungsfrist bei der Prospekthaftung verlängert. Bislang konnten Haftungsansprüche wegen fehlerhafter oder fehlender Prospekte eines Anlegers bereits nach einem Jahr verjähren.

Dreijährige Verjährungsfrist

Künftig gilt eine einheitliche Verjährungsfrist von drei Jahren. Außerdem werden die Voraussetzungen für eine Haftung für fehlerhafte oder fehlende Verkaufsprospekte erleichtert.

Die im selben Gesetz verschärften Regeln für die etwa 80.000 Vermittler solcher Geldanlagen treten am 1. Januar 2013 in Kraft. Diese müssen künftig unter anderem eine Prüfung ablegen sowie eine Berufshaftpflicht-Versicherung nachweisen.

Auf dem "Grauen Kapitalmarkt" - einem provisionsgetriebenen Sektor der freien Vermittler - entstehen Schätzungen zufolge jährliche Schäden von bis zu 30 Milliarden Euro durch unseriöse Angebote.

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