Die Europäische Tabakrichtlinie greift nicht für E-Zigaretten. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Hamburger Europarechtlers Professor Holger Schwerner im Auftrag des Verbandes des eZigarettenhandels.
Das Landessozialgericht Baden-Württembeg hat entschieden, dass der Rentenversicherungsträger eine Entwöhnungstherapie nicht tragen muss, wenn der Patient keinen Willen zur Therapie zeigt.
Bei der Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht handelt es sich um ein höchstpersönliches Recht. Eine allgemeine Prozessvollmacht eines Rechtsanwaltes kann die Aussage des Arztes vor Gericht zudem nicht vollwertig ersetzen.
Seit 2012 gilt, dass bei erstmaligem Überschreiten des Richtgrößenvolumens um mehr als 25 Prozent zunächst eine individuelle Beratung erfolgt. Pauschale schriftliche Belehrungen erfüllen die Anforderungen an eine Beratung nicht.
Überwiegt im Praktischen Jahr der Arbeitseinsatz für die Klinik den Ausbildungszweck, dann muss diese Arbeit auch bezahlt werden. So lautet ein Urteil, das aber noch nicht rechtskräftig ist.