Wer einräumt, Gelegenheitskonsument von Amphetaminen zu sein, muss seinen Führerschein abgeben. Amphetamine zählten zu den 'harten Drogen', betonte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in einem aktuellen Urteil. Hier reiche bereits der einmalige Konsum für den Führerscheinentzug aus.