Ein Radiologe wollte seinen Vertragsarztsitz nach Austritt aus seiner BAG zurück. Das geht nicht, entschied jetzt das BSG. Denn: Das Zivilrecht gelte auch in solchen Fällen.
Das Münchener Landgericht hat die Klage gegen einen Hausarzt, der einen Patienten vermeintlich unnötig lange künstlich ernähren ließ, abgewiesen. Gleichwohl attestierte es einen Behandlungsfehler, da der Patientenwillen nicht ermittelt worden worden sei.
Drum prüfe, wer sich ewig bindet: Ärzte, die ihn missachten und in gutem Vertrauen ihren Vertragsarztsitz dauerhaft verbindlich in eine Berufsausübungsgemeinschaft einbringen, können mit dem Sitz ihre berufliche Existenz verlieren.
Die Staatsanwaltschaft Essen denkt im Zuge ihrer Ermittlungen gegen einen Bottroper Apotheker jetzt darüber nach, auch Verstorbene zu exhumieren. Das bestätigte Oberstaatsanwältin Anette Milk dieser Zeitung. Allerdings sei man diesbezüglich noch nicht tätig geworden, so Milk.