Professionelle Beweise für Opfer von häuslicher oder sexueller Gewalt sichern ? das ist das Ziel des Netzwerks 'Pro Beweis': In 26 niedersächsischen Städten ist die Einrichtung inzwischen präsent. Die Nachfrage steigt, das Konzept kommt bei Betroffenen an.
Das Bundesverfassungsgericht setzt enge Vorgaben für die Behandlung von nicht einsichtsfähigen Patienten gegen ihren Willen. Die Richter gaben jetzt einer Patientin recht, die sich gegen eine Zwangsbehandlung wehrte.
Empörung in Nordrhein-Westfalen: Obwohl gegen einen Heilpraktiker aus dem niederrheinischen Brüggen wegen fahrlässiger Tötung ermittelt wird, praktiziert der Mann weiter.
Scheiden tut jetzt auch steuerlich weh. Die Verfahrenskosten können nicht mehr als 'außergewöhnliche Belastungen' steuermindernd geltend gemacht werden, wie jetzt der Bundesfinanzhof (BFH) in München entschieden hat (Az.: VI R 9/16).
Patienten haben keinen grundsätzlichen Anspruch darauf, von einem Krankenhaus pauschal die Namen und Anschriften aller an der Behandlung beteiligten Ärzte zu erfahren. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Hamm (OLG) entschieden (Az.: 26 U 117/16).