Arzthaftun

Klinik kann Anschrift von Ärzten verschweigen

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KÖLN. Patienten haben keinen grundsätzlichen Anspruch darauf, von einem Krankenhaus pauschal die Namen und Anschriften aller an der Behandlung beteiligten Ärzte zu erfahren. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Hamm (OLG) entschieden (Az.: 26 U 117/16).

Zwar können die Patienten die Herausgabe aller Behandlungsunterlagen verlangen. Um Auskunft über die persönlichen Angaben zu den Ärzten zu erhalten, müssen sie allerdings dem OLG-Urteil zufolge ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Die Patienten müssen darlegen, dass die betreffenden Mediziner möglicherweise einen Behandlungs- oder Aufklärungsfehler begangen haben oder dass sie als Zeugen einer Fehlbehandlung in Betracht kommen. (iss)

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