Zwangseinweisung

Anhörung auch bei ansteckenden Kranken Pflicht

Veröffentlicht:

KARLSRUHE. Vor einer Zwangseinweisung ins Krankenhaus müssen auch Menschen mit einer ansteckenden Krankheit grundsätzlich persönlich angehört werden. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn keine ausreichenden Möglichkeiten bestehen, den anhörenden Richter vor einer Ansteckung zu schützen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied.

Schließt eine Infektionsgefahr die Anhörung aus, müsse dies durch ein ärztliches Gutachten belegt werden, so die Karlsruher Richter. Der Kläger hatte eine offene Lungentuberkulose. Das Amtsgericht Bochum hatte ihn zur Behandlung in ein Lungenfachkrankenhaus eingewiesen.

Das Landgericht Bochum bestätigte dies, begrenzte den Klinik-Zwangsaufenthalt aber auf zunächst drei Monate. Aus Sorge vor einer Ansteckung hörte der Richter den Kranken hierzu nicht persönlich an.

Doch auch eine schwere ansteckende Erkrankung ist noch nicht automatisch ein Grund, auf die persönliche Anhörung zu verzichten, stellte nun der BGH klar. Eine Anhörung sei jedenfalls auch dann Pflicht, "wenn ausreichende Möglichkeiten zum Schutz der Gesundheit der anhörenden Richter bestehen".

Bestehe eine Infektionsgefahr, die eine Anhörung ausschließt, müsse dies durch ein ärztliches Gutachten belegt werden. Daran fehle es hier.

Zudem sei der Kranke im diskutierten Fall in der ersten Instanz persönlich angehört worden, was nahelege, dass ein ausreichender Gesundheitsschutz für die anhörenden Personen gewährleistet werden konnte. (fl/mwo)

Bundesgerichtshof

Az.: V ZB 146/16

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Glosse

Die Duftmarke: Personalisierte Medizin

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Leitartikel

Datenschutz ist zugleich auch Praxisschutz

Netzwerk-Metaanalyse von 139 Studien

Gonarthrose: Viele Optionen, doch nur wenige funktionieren

Chronisches Kreuzweh

Studie: Rauchen lässt den Rücken schmerzen

Lesetipps
Schwindel kann viele unterschiedliche Ursachen haben. Mit den richtigen Fragen kommt man aber zur richtigen Diagnose.

© Andrey Popov / stock.adobe.com

BAM-Kongress 2025

Schwindel in der Hausarztpraxis: Fünf Fragen zur Ursachenfindung

Prophylaktische Maßnahmen sind der beste Weg, um Infektionen bei Krebspatientinnen und -patienten zu verhindern. Während und nach ihrer Chemotherapie sind sie dafür besonders anfällig. (Symbolbild)

© RFBSIP / stock.adobe.com

Vorbeugen ist besser als heilen

Wie die Infektionsprophylaxe bei Krebspatienten gelingt

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung