Die Worte des Richters klingen heute noch nach, als er der Gießener Frauenärztin Kristina Hänel im Oktober riet, sie solle das Urteil wie einen Ehrentitel im Kampf um ein besseres Gesetz tragen.
Was ist sachliche Information? Und was ist unzulässige Werbung? Bei Schwangerschaftsabbrüchen heikle Fragen, die seit Monaten auch die Koalition belasten. Gibt es nun Chancen auf eine Einigung?
Ein Kompromiss zum Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche ist gefunden: Praxen und Kliniken dürfen darauf hinweisen, dass sie Abbrüche vornehmen, die Informationshoheit soll aber künftig bei der BÄK und der BZgA liegen.
Der brandenburgische Pharmahändler Lunapharm wehrt sich gegen Medienberichte, er stehe „offenbar“ vor einer Aufnahme von Produktionstätigkeiten, weil ein Nachbar gesehen habe, dass vor dem Gebäude ein Lkw abgeladen worden sei.
Reform, aber keine Abschaffung: Das ist der Kompromiss der Regierung zum Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche. Viele sind damit unzufrieden - und eine Abstimmung im Bundestag steht bevor.
Der Entwurf des TSVG sieht vor, dass bei Kündigung eines angestellten Arztes ein MVZ oder eine Praxis um diese Zulassung bangen muss. Im Interview erklärt BMVZ-Chef Dr. Peter Velling, was er davon hält.
Nach Aussage der Bundesregierung werden Euro 6-Fahrzeuge generell von Fahrverboten ausgenommen. Das geht aus einer Antwort auf eine Anfrage der Grünenfraktion hervor.
Bei der beschleunigten Zulassung von Arzneimitteln müssen Hersteller fehlende Daten nachliefern. Der GBA-Chef fordert Konsequenzen, wenn das nicht geschieht – und den Aufbau von Patientenregistern.
Im Streit um eine mögliche Abschaffung des Paragrafen 219a positionieren sich die Akteure: Ärzte, SPD und FDP wollen das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche reformieren - die katholische Kirche hält an ihm fest. Im Bundestag hat es heute ein zähes Ringen um das Thema gegeben.
An den Konnektoren scheiden sich die Geister. Medi-Vorstand Dr. Werner Baumgärtner sucht jetzt die juristische Auseinandersetzung. Sein Ziel: Sicherheitslücken in den Geräten feststellen zu lassen.
Eine ehemalige Lehrerin, die mit gefälschten Medikamentenrechnungen 900 000 Euro zulasten der Beihilfe ergaunert hat, ist zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht Osnabrück verurteilte die 66-Jährige wegen Rezeptbetrugs.