Kommentar

§ 219a – ein guter Kompromiss

Von Wolfgang  van den Bergh Veröffentlicht:

Bis zum Jahresende sollte ein Kompromiss zum Paragrafen 219a gefunden werden. Dieses Ziel hat die SPD knapp verfehlt. Dennoch steht das Versprechen, Ärztinnen und Ärzte sowie Kliniken, die im Rahmen der gesetzlichen Regelungen Schwangerschaftsabbrüche vornehmen und darauf hinweisen wollen, zu entkriminalisieren. Der jetzt gefundene Kompromiss trifft genau diesen Kern.

Praxen und Kliniken dürfen zwar darauf hinweisen, dass sie Abbrüche vornehmen, die Informationshoheit soll aber künftig bei der Bundesärztekammer und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung liegen. Und das wird auch für die Information über Anlaufstellen gelten.

Man kann das als Einschränkung der Informationsfreiheit bezeichnen. Die scharfe Kritik daran, wie sie in einer ersten Stellungnahme von der Gießener Frauenärztin Kristina Hänel geäußert worden ist, ist dennoch überzogen. Auch ihr ging es doch primär um sachliche Information und nicht um Werbung. Ärztinnen und Ärzte müssen jetzt nicht mehr fürchten, vor den Kadi gezerrt zu werden. Zudem ist der Kompromiss ein starkes Signal für die Frauen, die auf schnelle und seriöse Information angewiesen sind. Bleibt zu hoffen, dass es für dieses Paket einen breiten gesellschaftlichen Konsens gibt – mit den Kirchen. . .

Lesen Sie dazu auch: Paragraf 219a: Kompromiss steht beim Abtreibungswerbeverbot, Lösung unklar

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