In NRW zahlen die Landschaftsverbände bei Verdienstausfällen wegen des Coronavirus. Das gilt für Arbeitnehmer ebenso wie für Selbstständige inklusive der Freien Berufe – also auch Ärzte.
Ärztliche Leistungen, die im Zusammenhang mit einem Verdacht auf Infektion mit SARS-CoV-2 erbracht werden, werden von den Kassen zusätzlich finanziert – sofort.
Die WHO hat einfache Rezepturen für die Herstellung von Händedesinfektionsmitteln parat. Doch die Biozidverordnung schiebt dem einen Riegel vor. Jetzt reagieren erste Bundesländer, um doch eine Rezepturherstellung zu ermöglichen.
Die Ratingagentur Assekurata bestätigt einmal mehr, was Versicherungsprofis schon lange wissen: Die Nachfrage nach privaten Pflegezusatzpolicen ist zu Unrecht eher schwach.
Familien mit Kleinkindern wollen die neue Masern-Impfpflicht in Karlsruhe überprüfen lassen. Gleich mehrere Rechte seien verletzt. Auch Ärzte wollen klagen.