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Bundesverfassungsgericht

Eltern legen Verfassungsbeschwerden gegen Masern-Impfpflicht ein

Familien mit Kleinkindern wollen die neue Masern-Impfpflicht in Karlsruhe überprüfen lassen. Gleich mehrere Rechte seien verletzt. Auch Ärzte wollen klagen.

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Sandra Blum, stellvertretende Vorsitzende des Vereins Initiative freie Impfentscheidung, und Michael Friedl, Vorstand im Verein Ärzte für individuelle Impfentscheidung, haben beim Bundesverfassungsge Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Masern-Impfpflicht eingereicht.

Sandra Blum, stellvertretende Vorsitzende des Vereins Initiative freie Impfentscheidung, und Michael Friedl, Vorstand im Verein Ärzte für individuelle Impfentscheidung, haben beim Bundesverfassungsge Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Masern-Impfpflicht eingereicht.

© dpa

Karlsruhe. Vertreter mehrerer Familien mit Kleinkindern haben am Sonntag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Eilanträge und Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz zur Masern-Impfpflicht abgegeben. Sie wenden sich nicht gegen die Impfungen an sich, sondern gegen den Zwang, der eine selbstbestimmte Entscheidung auf Basis „sachgerechter, unabhängiger und neutraler Informationen“ nicht mehr zulasse.

„Wir sehen das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit der Kinder, das Erziehungsrecht der Eltern und Gleichheitsgrundsätze verletzt“, sagte einer ihrer Verfahrensbevollmächtigten, der Bayreuther Staatsrechtler Stephan Rixen.

Bußgelder drohen

Zum stärkeren Schutz vor hoch ansteckenden Masern gilt seit diesem Sonntag Impfpflicht für Kinder in Kitas und Schulen. Eltern müssen nun vor der Aufnahme nachweisen, dass ihre Kinder geimpft sind. Für Kinder, die schon zur Kita oder zur Schule gehen, muss der Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erfolgen.

Bei Verstößen drohen bis zu 2500 Euro Bußgeld. Greifen soll die Impfpflicht unter anderem auch für Lehrkräfte und Erzieher sowie für Personal in medizinischen Einrichtungen wie Kliniken.

Auch Ärzte wollen klagen

Bei den Beschwerdeführern handelt es sich um vier Familien aus Hessen, Sachsen und Schleswig-Holstein. In zwei Fällen, in denen die Eltern nach der Elternzeit wieder in den Beruf zurückkehren müssen und für die die Kinderbetreuung existenziell ist, wurden Eilanträge beantragt.

Weitere Verfassungsbeschwerden sind in Vorbereitung. Auch eine Kinderärztin aus Sachsen und ein Kinderarzt aus Baden-Württemberg wollen klagen: wegen des staatlichen Eingriffs in das Arzt-Patienten-Verhältnis.

Unterstützung von Impf-Verein

Die Eltern werden von der „Initiative freie Impfentscheidung“ und dem Verein „Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V.“ unterstützt. Sie monieren: Eltern, die sich gegen die Masernimpfung entscheiden oder erst später impfen wollten, werde jede Möglichkeit einer externen Betreuung ihrer Kinder genommen. Die Koppelung der Impfpflicht an den Kita-Zugang sei eine unverhältnismäßige Belastung, sagte ihr Vertreter Rixen. Es gebe – anders als bei Pocken – bei Masern keine akute Bedrohungslage und in Deutschland vergleichsweise wenige Erkrankungen.

Kritik: Einzelimpfstoff fehlt

Auch sei der Impfzeitpunkt „der weltweit früheste und durch wissenschaftliche Studien nicht ausreichend gerechtfertigt“. Kritisiert wird auch, dass es in Deutschland keinen Einzelimpfstoff nach dem Beispiel der Schweiz gegen Masern gibt, sondern nur Mehrfach-Impfstoff. „Somit entscheiden die Impfstoff-Hersteller über die Ausgestaltung der Impfpflicht“, so die Beschwerdeführer.

Wann das Bundesverfassungsgericht über die Eilanträge und die Verfassungsbeschwerden entscheidet, ist noch nicht absehbar. (dpa)

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