Die Klinik hätte früher über die Kindesmissbrauchs-Vorwürfe informieren müssen, monierte Saarlands Ex-Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer vor dem Untersuchungsausschuss.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat das neuartige Coronavirus der Risikogruppe 3 nach Biostoffverordnung zugeordnet. Damit steigen die Anforderungen an den Arbeitsschutz.
Die Liberale gehen Gesundheitsminister Spahn scharf an und legen Eckpunkte für ein neues Sterbehilfegesetz vor. Die Rolle der Ärzte soll darin klar geregelt sein.
Als Anhängsel des Masernschutzgesetzes treten nun auch Mehrfachrezept sowie Modellprojekte zur Grippeimpfung in Apotheken in Kraft. Organisatorisch sind allerdings noch jede Menge Fragen offen.
Das Bundesverfassungsgericht normiert ein „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“. Gesetzgeber und KVen sind zum Handeln aufgerufen. Die Begründung weist aber weit über das Thema Sterbehilfe hinaus.
Muss der TÜV doch für fehlerhafte Brustimplantate des französischen Anbieter PIP haften? Der Bundesgerichtshof lässt die Vorinstanz nochmals verhandeln.
Gesundheitsminister Jens Spahn will rasch mit allen Beteiligten über Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sprechen. Denkbar seien mehrere Wege, um zu einem neuen Gesetz zu kommen.
Die Staatsanwaltschaft wirft einer Krankenschwester sexuellen Missbrauch eines Gefangenen vor. Zum Prozessauftakt konnte noch nicht geklärt werden, ob sie ihre berufliche Stellung missbraucht hat.
Der BVerfG-Richterspruch zur Sterbehilfe hat Besorgnis ausgelöst. Andererseits wird der Ruf laut, rasch gesetzgeberische Konsequenzen im Hinblick auf ein „liberales“ Sterbehilfegesetz zu ziehen.
Das Verbot geschäftsmäßiger Förderung der Selbsttötung ist verfassungswidrig. Staat und Gesellschaft müssten die Entscheidung Sterben zu wollen „als Akt autonomer Selbstbestimmung“ respektieren, so das BVerfG.
Mit Spannung ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts erwartet worden. Jetzt steht fest: Paragraf 217 Strafgesetzbuch verstößt gegen das Grundgesetz.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat Paragraf 217 SGB für nichtig erklärt: Das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe verletze das Recht auf selbstbestimmtes Sterben.
Bei groben Arztfehlern können Patienten im Klagefall auf Beweislastumkehr hoffen. Im Streit mit medizinischen Gutachtern ist das jedoch nicht vorgesehen.
Grobe eigene Fehler kann der Fiskus im Nachhinein nicht korrigieren. Für einen GmbH-Gesellschafter blieb deshalb der Verkauf seiner Anteile komplett steuerfrei.
Polizisten haben zum Schutz eines mutmaßlichen Clan-Mitglieds, der an der MHH behandelt worden ist, mehr als 16.000 Arbeitsstunden abgeleistet. Der Vizepräsident der MHH wurde nun freigestellt.
Der Fall des Patientenmörders Niels H. im Theater? Ein gewagtes Projekt. Aber das Dokumentar-Stück „Überleben“ will nicht unterhalten. Es geht um die Aufarbeitung einer unfassbaren Mordserie.
Ärzte müssen Privatpatienten über Mehrkosten informieren, die möglicherweise nicht übernommen werden. Im Versäumnisfall muss aber der Patient nachweisen, dass ihm ein Schaden entstanden ist.
Seit Ende 2015 ist die „geschäftsmäßige“ Sterbehilfe verboten. Unter Ärzten ist dies heftig umstritten – mehrere Mediziner haben geklagt. Nun hat das Bundesverfassungsgericht das Wort.