Der Kündigungsschutz für Schwangere greift bereits mit der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages. Nur so ließen sich Existenzängste und Abtreibungen verhindern, so das BAG.
Die Gesetzgebung hat vor gut einem Jahr die Transplantationsbeauftragten gestärkt. Der richtige Schritt, findet Dr. Axel Rahmel. Warum, das erläutert der DSO-Vorstand im Interview mit der „Ärzte Zeitung“.
Bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen müssen die Gremien in den Vergleichsgruppen nicht nach angestellt und freiberuflich differenzieren. Jeder Arzt wird vielmehr nach Versorgungsauftrag verglichen.
Kinder, die in eine Kindertagesstätte gehen, müssen gegen Masern geimpft sein. Das beschloss das Bundesverfassungsgericht und hat Eilanträge von Eltern und Kindern abgewiesen.