DSGVO

EuGH soll Klagerechte konkretisieren

Professor Alexander Ehlers und Dr. Christian Rybak.

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Arzneimittelverordnung

Möglicher Konflikt zwischen Freiheit und Erkenntnisziel

Wer mit dem Smartphone seine Gesundheitsdaten misst, darf nicht vom Bonusprogramm der AOK Plus ausgeschlossen werden.

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Sozialgericht Dresden

Bonuspunkte auch mit Smartphone

In der Abwägung zwischen dem Grundrecht auf Gesundheit und anderen Grundrechtspositionen darf das Recht auf Gesundheit nicht absolut gesetzt werden, meint Baden-Württembergs Innenminister Strobl.

© Sebastian Gollnow/dpa

Justiz

Gesundheit ist kein absolutes Grundrecht

Leistungsmenge

Praxisbesonderheit auch beim QZV

Gesundheitsschutz gilt auch in der Rezession

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Kommentar zum Tabakwerbeverbot

Gesundheitsschutz gilt auch in der Rezession

Ist bald Schluss mit bunter Werbung für die Qualmerei?

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Gesetzesvorstoß von Union und SPD

Strikteres Tabak-Werbeverbot soll kommen

BSG-Urteil

Neue OP erst nach zwei Tagen Ruhe