Der Bundesrat hat einer Verordnung zugestimmt, wonach der Zusatz von Zucker in Tees für Kinder verboten wird. Kritik kommt von Verbraucherschützern und aus der Opposition.
Corona fordert unsere Gesellschaft heraus – und führt teils zu erbittertem Streit, auch unter Fachleuten. Ein „CoronaUpdate“ über das gesunde Streiten in der Krise – nicht nur, aber auch in der Ärzteschaft.
Kompressionsstrumpf ist nicht gleich Thrombosestrumpf, stellt das Bundessozialgericht klar. Für Heimbewohner kann somit Krankenpflege durch fachkundiges Personal notwendig sein.
Vollzugsanstalten richten sich beim Pandemie-Management nach den RKI-Vorgaben, so das OLG Hamm. Deshalb muss ein Gefangener in U-Haft kein höheres Corona-Ansteckungspotenzial vermuten.
Ein behinderungsbedingter Mehrbedarf umfasst auch die Reisekosten für begleitende Betreuungspersonen, so der BGH. Die Arzthaftpflichtversicherung muss zahlen.
Ein alkoholsüchtiger Arzt ist vorübergehend nicht geeignet, seinen Beruf auszuüben. Die Ethylglucuronid-Konzentration im Haar kann als Beweis einer Alkoholabhängigkeit gelten, urteilt ein Gericht.
Ärzte in der hausarztzentrierten Versorgung müssen nicht ständig nach Vertragsänderungen Ausschau halten. Bei der Abrechnung sind allerdings aktuelle Regelungen zu berücksichtigen, so ein Urteil.
Bei der Arztsitzvergabe zählen Qualifikation und Wartezeiten des konkret tätigen Arztes – nicht das Profil einer etwaig anstellenden Praxis. Das stellte das Bundessozialgericht in einem Urteil klar.
Die bayerische Landesregierung will den Strafrahmen für Attacken auf Krankenhäuser und andere Infrastrukturen erhöhen – und plant einen Vorstoß via Bundesrat.
Ein Vergleich in einem Regressverfahren muss von beiden Parteien unterschrieben werden. Denn eine Einigung mit der Prüfstelle gilt als Vertrag, urteilt das Hessische Landessozialgericht.
Um Schutzmaßnahmen anordnen zu dürfen, muss der Verordnungsgeber nicht auf gesicherte Studienergebnisse zu deren Nutzen warten. Das Verwaltungsgericht Berlin stärkt damit auch dem RKI den Rücken.
Baden-Württemberg ist Schauplatz eines Grundsatzkonflikts zwischen Aufsicht und KVen: Wie weit reicht die Rechtsaufsicht einer Bundesbehörde? Vor allem chronisch Kranke sind die Betroffenen.
Die Einigung von Krankenkassen und KBV auf die neue Rahmenvorgabe zur Wirtschaftlichkeitsprüfung kommt spät. Und sie lässt trotz einiger Vorteile für Ärzte manches vermissen, meint unser Gastautor Dr. Gerhard Nitz.
Für das DMP COPD zeigt sich konkreter Aktualisierungsbedarf bei der Langzeit-Sauerstofftherapie und beim Patienten-Monitoring. So das Fazit des IQWiG im Abschlussbericht zur Leitlinien-Recherche.