Die Entwicklung des digitalen Impfzertifikats in Deutschland hängt hinter der politischen Einigung hinterher. Der Verspätungszuschlag, der zu zahlen sein wird, zeigt, wo es hierzulande hakt.
Der Bundestag hat die richtige Entscheidung getroffen. Die Mitglieder der Solidargemeinschaften gehen ganz genauso mit ihrer Gesundheit um, wie ihre Hausärzte es sich wünschen dürften.
In den Krebsregistern der Länder liegt ein riesiger Datenschatz. Um ihn besser für Therapie und Forschung bei Tumorerkrankungen zu nutzen, werden die Infos nun auf Bundesebene zusammengeführt.
Einer Petition aus 2017 scheint Erfolg beschieden: Stimmt der Bundestag zu, muss das BMG etwaiges Behördenversagen rund um die Vermarktung des Hormonpräparats Duogynon® klären lassen.
Minderwertige Brustimplantate: Hat der TÜV Rheinland als Benannte Stelle seine Pflichten bei der Überwachung des Implantate-Herstellers PIP verletzt? Ein Pariser Gericht sieht das so. Der TÜV widerspricht.
Der Bundestag hat Kriterien für die Arbeit von Solidargemeinschaften festgelegt, die sich als „dritter Weg“ zu GKV und PKV verstehen. Der PKV-Verband zeigt sich vergrätzt.
Die Rechte von Kindern sollen künftig explizit im Grundgesetz stehen. Doch der Teufel steckt im Detail: Warum und wo Nachbesserungsbedarf besteht, erläutert Kinderarzt Hans-Iko Huppertz von der DGKJ im „ÄrzteTag“-Podcast.
Der neue E-Arztausweis stellt die Online-Kommunikation unter Ärzten auf eine neue Grundlage. Was das für die medizinische Versorgung bedeutet, erläutert Arzt und Rechtsanwalt Professor Christian Dierks im Interview.
Die im Präventionsgesetz vorgesehene Zwangsfinanzierung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung durch GKV-Beitragsmittel ist verfassungswidrig, urteilt das BSG.
Das Heilmittelwerbegesetz soll eine gendergerechte Sprache gegenüber den Lerser:innen/Hörer:innen des Pflichttestes ermöglichen, fordert ein OTC-Anbieter. Richten soll es eine Petition in Berlin.
Die Landessozialgerichte in Hessen und NRW lehnten die Klagen von Hartz-IV-Empfänger ab, die für den Kauf von FFP2-Masken einen Mehrbedarf geltend gemacht hatten.