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COVID-19-Impfverordnung

Corona-Prio fällt weg: Spahn passt das Regelwerk an

Mehr Ärzte sollen mitimpfen dürfen, die Priorisierung fällt weg. Die Impfverordnung muss angepasst werden.

Veröffentlicht:

Berlin. Der Wegfall der Priorisierung bei allen zur Verfügung stehenden Impfstoffen und der Eintritt der Privat- und Betriebsärzte in die Impfkampagne erfordert eine Anpassung der Coronavirus-Impfverordnung. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat am Mittwoch einen Referentenentwurf dazu vorgelegt. Die seit 29. April geltende Version soll sich in folgenden Punkten ändern:

  • Die Priorisierung soll ab dem 7. Juni für alle Impfstoffe wegfallen.
  • Betriebs- und niedergelassene Privatärzte sollen in die Impfkampagne einsteigen können.
  • Die Impfzahlen der Betriebs- und Privatärzte sollen in die Überwachung der Impfquoten einfließen.
  • Der Bund erstattet dem Gesundheitsfonds und den privaten Krankenversicherern ihren Anteil an der Finanzierung der Impfzentren in Höhe von rund 1,4 Milliarden Euro. Diese Summe hat das Bundesamt für Soziale Sicherung aufgrund der bisher übermittelten Abrechnungsbeträge für das Jahr 2021 ermittelt.
  • Die Verordnung soll am 7. Juni in Kraft treten.

Aus dem Entwurf geht hervor, dass der Bund je eine Million Impfungen in Arztpraxen und bei Betriebsärzten 20 Millionen Euro aufwendet. Für je 100.000 Impfungen bei Hausbesuchen oder in Heimen und Gemeinschaftseinrichtungen fallen zusätzlich 2,5 Millionen Euro an. Der Transport des Impfstoffes durch die Großhändler schlägt je eine Million Impfungen mit 1,5 Millionen Euro zu Buche, die Abgabe der Impfstoffe durch die Apotheken an die Vertragsärzte mit 900.000 Euro plus Umsatzsteuer. (af)

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