Diversity Day

OTC-Werbung: Petition für gendergerechten Pflichttext

Das Heilmittelwerbegesetz soll eine gendergerechte Sprache gegenüber den Lerser:innen/Hörer:innen des Pflichttestes ermöglichen, fordert ein OTC-Anbieter. Richten soll es eine Petition in Berlin.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:
Apotheker erfüllen die Bitte aus dem Pflichttext in der OTC-Werbung, man möge isch bei Fragen an sie wenden, gerne.

Apotheker erfüllen die Bitte aus dem Pflichttext in der OTC-Werbung, man möge isch bei Fragen an sie wenden, gerne. Knackpunkt aus Sicht der Gendergerechtigkeit: Das generische Maskulinum wird der Tatsache nicht gerecht, dass es immer mehr Ärztinnen und Apothekerinnen gibt.

© Patrick Pleul / dpa-Zentralbild / dpa

München/Berlin. Das auch im deutschen OTC-Markt aktive italienische Unternehmen Angelini Pharma setzt sich öffentlich für eine gendergerechte Sprache ein – und zwar im Pflichttext bei OTC-Werbung. Die rechtliche Hürde bis dato: Unter Paragraf 4 Abs. 3 legt das Heilmittelwerbegesetz (HWG) fest, dass bei Arzneimittelwerbung, die sich nicht an Fachkreise richtet, immer ein Pflichttext angegeben werden muss.

Die Formulierung im generischen Maskulinum sei hierbei fest vorgegeben und dürfe nicht geändert werden: „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.“

Hohen Frauenanteil im Blick

In einer beim Deutschen Bundestag vergangenen Monat eingereichten Petition, deren Wortlaut der „Ärzte Zeitung“ vorliegt, fordert das Unternehmen nun die Aufnahme gendergerechter Formulierungen in das HWG – nicht zuletzt, um dem inzwischen hohen Frauenanteil unter Ärzten und Apothekern gerecht zu werden. „Die Petition wird voraussichtlich zum diesjährigen Diversity Day am 18. Mai 2021 von der Bundesregierung veröffentlicht“, teilte Angelini am Montag mit – auffinden ließ sich die Petition am Dienstag auch online im Petitionsforum indes nicht.

Grund: „Die Petition ist beim Petitionsausschuss zwar eingegangen und befindet sich in Bearbeitung. Über die Veröffentlichung wurde seitens des Ausschusses aber noch nicht entschieden. Absprachen hinsichtlich einer Veröffentlichung am 18. Mai 2021 wurden nicht getroffen“, so auf Nachfrage der „Ärzte Zeitung“ eine Pressesprecherin des Deutschen Bundestages. Ab dem Quorum von 50 .000 Mitzeichnungen muss der Bundestag die Petition behandeln.

Unerlaubt bereits Werbespots modifiziert

Um ein Zeichen zu setzen, hatte das Unternehmen bereits nach eigenen Angaben im Februar 2021 die neuen Werbespots zu den Produkten BoxaGrippal® und Tantum Verde® mit verändertem Pflichttext gesendet, obwohl dies gesetzlich nicht erlaubt ist. „Die nun veröffentlichte Petition legt den Grundstein dafür, in Zukunft alle Pflichttexte des Unternehmens, auch laut Gesetz, in gendergerechter Sprache veröffentlichen zu dürfen“, hofft Angelini. (maw)

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Kommentare
Dr. Detlef Bunk 19.05.202109:19 Uhr

Man kann's auch übertreiben - Geschlechterverwirrung: Eine Gender-Hexenjagd oder besser, Gender-Teufelsaustreibung?
Dr. Detlef Bunk, Psychotherapeut, Essen

Dr. A. Constantin Rocke 18.05.202119:57 Uhr

Wir haben andere Sorgen! Das generische Maskulinum umfasst im Deutschen beide Geschlechter. Alles andere ist m.E. politisch-ideologisch motiviert und sollte nicht widerstandslos hingenommen werden.

Dr. Detlef Bunk antwortete am 19.05.202111:47 Uhr

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