Eine Krankenkasse behauptet, dass es viel mehr Nebenwirkungen der Corona-Impfungen gibt, als in der offiziellen Statistik auftauchen. Kritik kommt von mehreren Stellen.
Weil er Geschlechtsverkehr mit einer Patientin hatte, wurde ein Psychotherapeut zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Die Taten liegen teilweise mehr als zehn Jahre zurück.
Unter einem Eugenik-Gesetz wurden in Japan bis 1996 Zehntausende Personen zwangssterilisiert. Erstmals hat nun ein Gericht den Staat zu finanzieller Entschädigung verurteilt.
Konnektoren des Herstellers secunet protokollieren angeblich personenbezogene Daten. Der Bundesdatenschutzbeauftragte sieht einen Verstoß gegen das Gesetz. Und: In der Verantwortung stehen die Ärzte.
Die Corona-Impfpflicht für Beschäftigte in Praxen, Kliniken und Heimen soll ab 15. März gelten. Müssen dann Praxen, die die Vorgabe nicht erfüllen, zwangsweise schließen? Die KV Thüringen hält das für unwahrscheinlich.
Während wir über die Corona-Impfpflicht diskutieren, stockt in ärmeren Ländern die Impfkampagne. Die Patente auszusetzen wäre kontraproduktiv, so vfa-Präsident Han Steutel in der Ärzte Zeitung.
Ein Mediziner aus Kiel steht nun vor Gericht, weil er seine Frau und deren neuen Freund getötet haben soll. Außerdem wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor, einen weiteren Mann erschossen zu haben.
Beim Strahlenschutz zieht der Gesetzgeber für Kliniken, MVZ und niedergelassene Radiologen die Daumenschrauben an: Betreiber von CT- oder Interventionsanlagen müssen bald Medizinphysikexperten in ihre Arbeit einbinden.
Die Debatte um eine allgemeine Corona-Impfpflicht läuft auf Hochtouren. Kinder- und Jugendärzte beschleicht jedoch zunehmend das Gefühl, mancher Politiker wolle das Thema gerne aussitzen.
Obwohl ärztlich verordnet, wollte eine Krankenkasse die Kosten für das Medizinal-Cannabis ihres Versicherten nicht übernehmen. Ein Gericht bestätigte und verwies auf zu beachtende Voraussetzungen.
Bald ist das TSVG drei Jahre in Kraft. Manche Regelungen sind in der Pandemie fast in Vergessenheit geraten. Die Folge: Vor allem Fachärzte laufen Gefahr, Honorar zu verschenken. Wie sie das vermeiden.