Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses

Patientin missbraucht: Bewährungsstrafe für Psychotherapeuten

Weil er Geschlechtsverkehr mit einer Patientin hatte, ist ein ehemaliger Psychotherapeut zu zwei Jahren Haft auf Bewöärung verurteilt worden. Die Taten liegen mehrere Jahre zurück, erst im Januar 2020 wurde Anklage erhoben.

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Tübingen. Ein wegen sexuellen Missbrauchs seiner Patientin angeklagter Psychotherapeut ist zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Tübingen sprach ihn am Freitag in 28 Fällen für schuldig. Der Angeklagte hatte in dem Verfahren die Taten weitgehend eingeräumt. Die Anklagebehörde war von 46 Fällen ausgegangen. Tatorte zwischen Ende 2008 und 2013 seien Oberreichenbach, Friedrichshafen und Lindau gewesen.

Das Opfer des Mannes, eine heute 30 Jahre alte Frau, gab zu Prozessbeginn an, mehrmals Geschlechtsverkehr mit dem heute 72-Jährigen gehabt zu haben. Im Alter von 17 Jahren habe sie bei ihm eine Therapie begonnen, weil sie nach der Scheidung der Eltern unter Depressionen gelitten habe. Sie habe Vertrauen zu ihm gehabt, er sei für sie ein „Ersatz-Daddy“ gewesen. Die eigentliche Therapie habe ihn später gar nicht mehr interessiert, sagte die Frau. Erst Jahre später habe sie sich ihrer neuen Therapeutin offenbart. Die Staatsanwaltschaft erhob Ende Januar 2020 Anklage.

Die Anklage lautete auf sexuellen Missbrauch unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses. Der Angeklagte saß nicht in Untersuchungshaft. (dpa)

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