Kommentar zur Suizidbeihilfe

Keine Strafbarkeit

Mit der Regelung der Suizidbeihilfe bürdet sich die Politik einiges auf. Ein Schutzkonzept braucht aber kein StGB.

Julia FrischEin Kommentar von Julia Frisch Veröffentlicht:

Der Politik fehlt der Mut, Beihilfe zum Suizid straffrei zu lassen – so wie es bis 2015 über 100 Jahre Rechtslage war. Also mutet sich der Bundestag jetzt abermals zu, die Hilfe zum Freitod in gesetzliche Formen zu gießen. Auch mit dem Hintergedanken, den Sterbehilfeorganisationen das Leben so schwer wie möglich zu machen.

Lesen sie auch

Dass sich solch ein ethisch und moralisch heikles Thema schwerlich zufriedenstellend regeln lässt, zeigt der kürzlich vorgelegte Gesetzentwurf: Die Gefahr, alle Menschen mit Suizidwunsch zu pathologisieren und in die Ecke der nicht mehr ganz richtig Tickenden zu stellen, ist groß. Die Empörung der Ex-Politikerin Ingrid Matthäus-Maier, als Otto Normalbürgerin in psychiatrischen Untersuchungen beweisen zu müssen, dass sie keine Meise hat, ist nachvollziehbar.

Die Politik wird nicht um alle Lebenskonstellationen eine Schutzmauer ziehen können. Sie sollte sich aber überlegen, ob sie die Unterstützung wirklich wieder unter Strafe stellen will. Das Signal an Ärzte, Patienten in solch schweren Situationen beizustehen, dürfte nicht ermutigend sein. Und an wen, wenn nicht Sterbehilfeorganisationen, sollen die Menschen sich dann wenden? Ein Schutzkonzept käme auch ohne Strafrechtsnormen aus.

Schreiben Sie der Autorin: julia.frisch@springer.com

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Design der CASPAR-Studie

© Springer Medizin Verlag GmbH, modi?ziert nach [2]

Diabetische Polyneuropathie

Capsaicin-Pflaster: Wirkung kann bei Mehrfachanwendung zunehmen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Grünenthal GmbH, Aachen
Lungenkrebs: Unbedingt an Testung des Tumors denken!

© Springer Medizin Verlag GmbH

Lungenkrebs: Unbedingt an Testung des Tumors denken!

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Takeda Pharma Vertrieb GmbH & Co. KG, Berlin
Suchtmedizin: ein spannendes und vielfältiges Betätigungsfeld

© Springer Medizin Verlag GmbH

Suchtmedizin: ein spannendes und vielfältiges Betätigungsfeld

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Hexal AG, Holzkirchen
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Tipps beim DGIM-Kongress

Urinteststreifen und Harnwegsinfektion: Achtung, Fallstricke!

Neue transsektorale S3-Leitlinie

Diagnose und Management des Delirs – so geht’s!

Lesetipps
Doxycyclin als Postexpositionsprophylaxe

© Tobias Arhelger / stock.adobe.com

DGIM-Kongress

Sexuell aktive Patienten: „Kriege ich eine Doxy-PEP?“

Der 131. Internistenkongress findet vom 3. bis 6. Mail statt. Das Motto lautet „Resilienz – sich und andere stärken“.

© Sophie Schüler

Übersichtsseite

DGIM-Kongress: Unsere aktuellen Beiträge im Überblick

Professor Jan Galle

© Dirk Hoppe/NETZHAUT

Kongress-Motto „Resilienz“

DGIM-Präsident Galle: Wie Kollegen den Kopf frei bekommen