Kommentar zur Suizidbeihilfe

Keine Strafbarkeit

Mit der Regelung der Suizidbeihilfe bürdet sich die Politik einiges auf. Ein Schutzkonzept braucht aber kein StGB.

Julia FrischEin Kommentar von Julia Frisch Veröffentlicht:

Der Politik fehlt der Mut, Beihilfe zum Suizid straffrei zu lassen – so wie es bis 2015 über 100 Jahre Rechtslage war. Also mutet sich der Bundestag jetzt abermals zu, die Hilfe zum Freitod in gesetzliche Formen zu gießen. Auch mit dem Hintergedanken, den Sterbehilfeorganisationen das Leben so schwer wie möglich zu machen.

Lesen sie auch

Dass sich solch ein ethisch und moralisch heikles Thema schwerlich zufriedenstellend regeln lässt, zeigt der kürzlich vorgelegte Gesetzentwurf: Die Gefahr, alle Menschen mit Suizidwunsch zu pathologisieren und in die Ecke der nicht mehr ganz richtig Tickenden zu stellen, ist groß. Die Empörung der Ex-Politikerin Ingrid Matthäus-Maier, als Otto Normalbürgerin in psychiatrischen Untersuchungen beweisen zu müssen, dass sie keine Meise hat, ist nachvollziehbar.

Die Politik wird nicht um alle Lebenskonstellationen eine Schutzmauer ziehen können. Sie sollte sich aber überlegen, ob sie die Unterstützung wirklich wieder unter Strafe stellen will. Das Signal an Ärzte, Patienten in solch schweren Situationen beizustehen, dürfte nicht ermutigend sein. Und an wen, wenn nicht Sterbehilfeorganisationen, sollen die Menschen sich dann wenden? Ein Schutzkonzept käme auch ohne Strafrechtsnormen aus.

Schreiben Sie der Autorin: julia.frisch@springer.com

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Große Mehrheit in der Nationalversammlung

Sterbehilfegesetz in Frankreich nimmt erste Hürde

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Abb. 1: Design der CASPAR-Studie

© Springer Medizin Verlag GmbH, modi?ziert nach [2]

Diabetische Polyneuropathie

Capsaicin-Pflaster: Wirkung kann bei Mehrfachanwendung zunehmen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Grünenthal GmbH, Aachen
Lungenkrebs: Unbedingt an Testung des Tumors denken!

© Springer Medizin Verlag GmbH

Lungenkrebs: Unbedingt an Testung des Tumors denken!

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Takeda Pharma Vertrieb GmbH & Co. KG, Berlin
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung