Sensibles Thema, mehrere Gesetzesvorschläge: Der Bundestag hat die Beratung zur Neuregelung der Suizidbeihilfe aufgenommen. Einfach dürfte die Entscheidungsfindung nicht werden.
In Baden-Württemberg ist die Zahl der eingeleiteten Verfahren wegen eines fehlenden Corona-Impfnachweises bisher gering – angesichts der ursprünglich mehr als 37.000 ungeimpften Beschäftigten.
Die privaten Krankenversicherer haben vor dem Bundesgerichtshof einen ersten Sieg errungen: Sie können den Schwellenwert für Prämiensteigerungen von zehn auf fünf Prozent senken.
Ärzten ist es künftig erlaubt, über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren. Der Bundestag hat beschlossen, den umstrittenen Paragrafen 219a zu streichen.
Morgen berät der Bundestag in erster Lesung drei Gesetzentwürfe zur Suizidbeihilfe. Die Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention und der Hospiz- und Palliativverband denken aber dabei in eine ganz andere Richtung.
Die Corona-Impfung in Kliniken, Heimen und Praxen muss nicht sein – wenn einer partout nicht will. Ein Oberverwaltungsgericht bestätigt: Zur Durchsetzung der „einrichtungsbezogenen Impfpflicht“ darf kein Zwangsgeld angedroht werden.
Bei der ärztlichen Weiterbildung steht das Arbeitsverhältnis mit der ausbildenden Klinik im Vordergrund – und nicht die Ausbildung, urteilt das Finanzgericht Hannover.
Die meisten Betrugsfälle gibt es nach Angaben der AOK Rheinland/Hamburg im Bereich Pflegedienst. Fälle im ambulanten ärztlichen Bereich spielten dagegen eine untergeordnete Rolle.
Die im Zusammenhang mit gefälschten Corona-Impfausweisen in Lübeck eingerichtete „Ermittlungsgruppe Booster“ stellt ihre Arbeit wegen rückläufiger Fallzahlen ein. Sie hat mehr als 700 Fälle bearbeitet.
Seit Mitte März benötigen Beschäftigte in Altenheimen und Kliniken einen Impfnachweis. Aber offenbar wird in einigen Landkreisen in Baden-Württemberg auf Zeit gespielt.