Mitarbeiter in medizinischen Einrichtungen müssen ab 1. August nachweisen, dass sie gegen Masern geimpft sind. Wer keinen Schutz vorweisen kann, dem droht ein Tätigkeitsverbot.
Das Land Niedersachsen möchte Fallanalysen als Instrument in der Kinder- und Jugendhilfe etablieren. Dies soll es Fachleuten erleichtern, Fehler von Behörden beim Kinderschutz besser aufzuarbeiten.
Auch wer sich via Chat über Ebay-Kleinanzeigen auf eine Stelle bewirbt, gilt als Bewerber im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes: Bei Diskriminierung steht dann Entschädigung zu.
Ein volljähriges Kind, das eine weitere Ausbildung machen will, aber zu viel im ersten Job arbeitet, verwirkt seinen Anspruch auf Kindergeld. Das hat nun der Bundesfinanzhof entschieden.
Innerhalb von zwei Jahren wurde die AOK Bayern um 30 Millionen Euro geschädigt. Ein personenbezogenes Register soll den Betrügern künftig das Handwerk legen.
Das Land kann in Schwäbisch Hall dringend benötigte Therapieplätze für suchtkranke Straftäter schaffen. Die Stadt erhält für ihr Plazet Gegenleistungen.
Mehr abgerechnet als erbracht? In Nürnberg hat die Staatsanwaltschaft nun Anklage gegen zwei Betreiber von Corona-Testcentern und eine ihrer Mitarbeiterinnen erhoben.
Patienten müssen vor einer Operation ausreichend Bedenkzeit erhalten. Ein Aufklärungsgespräch, das erst eine halbe Stunde vor dem Eingriff stattfindet, reicht nicht, hat nun ein Landgericht entschieden.
Corona-Impfungen vorrangig bei niedergelassenen Ärzten, Tests nur nach ärztlicher Indikation, Fokus auf vulnerable Gruppen: Die KBV hält das in Baden-Württemberg vereinbarte Vorgehen für angemessen.
Für Arbeitsverhältnisse mit Medizinischen Fachangestellten und angestellten Ärzten gelten ab August schärfere Regelungen. Der Virchowbund rät Praxischefs, jetzt die Arbeitsverträge ihrer Angestellten zu prüfen.
Gerichte dürfen nicht mehr ohne Anhörung davon ausgehen, dass sich die Patienten auch ohne ordnungsgemäße Aufklärung für einen Eingriff entschieden hätten.
Sanofi, bislang einziger Hersteller mit einem zugelassenen Hochdosis-Influenza-Impfstoff, muss bei über 60-Jährigen auch für die kommende Impfsaison Konkurrenz durch herkömmliche Grippeimpfstoffe akzeptieren.
Auch Praxisinhaber müssen ihren Corona-Impfschutz nachweisen. Das hat das Verwaltungsgericht Osnabrück in einem Eilbeschluss klargestellt – und damit das Tätigkeitsverbot für einen Zahnarzt einstweilen für rechtmäßig erklärt.
Investoren drängen in die Gesundheitsversorgung, nicht selten von reinen Kapitalinteressen motiviert. Das ist nicht per se ein Problem – es kommt drauf an, was man daraus macht, schreibt Robert-Martin Montag in der Ärzte Zeitung.