Vorstoß aus Niedersachsen
Kinderschutz: Fallanalysen sollen helfen, aus Behördenfehlern zu lernen
Das Land Niedersachsen möchte Fallanalysen als Instrument in der Kinder- und Jugendhilfe etablieren. Dies soll es Fachleuten erleichtern, Fehler von Behörden beim Kinderschutz besser aufzuarbeiten.
Veröffentlicht:Berlin/Hannover. Die niedersächsische Landesregierung schlägt vor, sogenannte Fallanalysen als Instrument zu etablieren, um den Kinderschutz zu verbessern. Gemeint sind damit Fälle, bei denen beispielsweise Familien bereits im Kontakt mit der Kinder- und Jugendhilfe standen und es dennoch zu massiven Beeinträchtigungen des Kindeswohls gekommen ist – bis hin zu Tötungsdelikten.
Um aus „problematischen Kinderschutzverläufen lernen zu können“, sollte eine gesetzliche Grundlage im Sozialgesetzbuch VIII geschaffen werden, heißt es im Vorschlag für eine Entschließung des Bundesrats, den das Land Niedersachsen eingebracht hat. Fallanalysen, die bestimmten Fachstandards genügen, haben Experten auch im Abschlussbericht der sogenannten Lügde-Kommission als Instrument empfohlen.
Dieser Kommissionsbericht vom Dezember 2020 nimmt Bezug auf den besonders schweren Fall jahrelangen sexuellen Missbrauchs zahlreicher Kinder auf einem Campingplatz im nordrhein-westfälischen Lügde – im Zentrum stand dabei ein Mädchen aus Niedersachsen. Das zuständige Jugendamt hatte das Mädchen einem Mann zur Betreuung überlassen, der sich später als der Haupttäter herausstellte.
Ethikkommission sollte prüfen, ob eine Fallanalyse gestattet wird
Die Analyse fehlgeschlagener Kinderschutzverläufe durch externe Wissenschaftler sei davon abhängig, dass das jeweilige Jugendamt einer Datenübermittlung auch ohne die Einwilligung der Betroffenen zustimmt. Hierzu müssten gesetzlich entsprechende Ausnahmevorschriften geschaffen werden.
Einer Fallanalyse sollte zudem die unabhängige Prüfung durch eine Ethikkommission vorgeschaltet sein. Dort müsse abgewogen werden, ob die Veröffentlichung des Falls Vorrang haben soll vor der Geheimhaltung der sensiblen Sozialdaten. Schließlich sollte der Gesetzgeber eine Aufgabenbeschreibung vornehmen, in der Standards für Fallanalysen festgelegt werden, heißt es im Vorschlag Niedersachsens. Im nächsten Schritt werden die Fachausschüsse des Bundesrats sich mit dem Vorschlag beschäftigen.
In Nordrhein-Westfalen war als Konsequenz aus dem Behördenversagen im Fall Lügde im Juli 2019 das Kompetenzzentrum Kinderschutz im Gesundheitswesen NRW (KKG) in Köln geschaffen worden. Es hat die Aufgabe, Ärzte und alle weiteren Akteure im Gesundheitswesen bei Fragen rund um das Thema des medizinischen Kinderschutzes zu beraten. (fst)